Moin moin!
Diese Diskussion wurde an entscheidender Stelle schon viel zu weit geführt!
Wenn du das Anhaltesignal einer Polizeistreife nicht beachtest und "abhaust", ist das keine Straftat, sondern ERSTMAL NUR eine Ordnungswidrigkeit!!!
Dass du dabei aber - und jetzt kommen wir zur anderen Seite, der Polizistenseite - bei den Polizeibeamten natürlich den Verdacht erweckst, dass du flüchtest, WEIL du eine andere Straftat verdecken willst, sprich weil du ohne Fahrerlaubnis, voll wie ne Kuh, mit nem geklauten Bike etc etc etc fährst, solltest du dabei bedenken!
Die Polizeibeamten werden sofort den Straftatverdacht bejahen und (hoffentlich) im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hinter dir her eilen.
Du weckst mit deinem Verhalten einen Jagdtrieb und genau das ist das Schlimme an der ganzen Sache!
Denn im schlimmsten Fall fährst du jemanden über'n Haufen oder die Streife.
Mal völlig übertrieben angenommen - und damit deiner Thread-Frage entsprechend -, du bist abgehauen, weil du einfach mal den Ghost Rider spielen wolltest, wird irgendwann darauf eine Streife bei dir vor der Tür stehen, feststellen, dass dein Mopped noch glüht, dich komplett auf den Kopf stellen und dabei wiederum feststellen, dass du nicht voll bist und auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Somit werden sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben, weil du Anhaltesignale (§ 36 StVO) missachtet hast und irgendwie werden sie dir auch noch ne OWi bzgl. deiner Geschwindigkeitsüberschreitungen bei der Flucht tackern. Mit viel Glück war's vielleicht sogar ein Videowagen mit Messgerät - dann wird's teuer!
Gruß, Morphi
Das Leugnen einer Straftat
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Re: Das Leugnen einer Straftat
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Re: Das Leugnen einer Straftat
Hi Morpheus,
sehr detailliert. Nicht schlecht ! Du kennst dich da aber gut aus
Wie gesagt, es ist ja nichts passiert und so was wird auch mit Sicherheit nicht vorkommen, es ging nur um die reine Neugierde, "was wäre wenn".
Aber vielen Dank für deine Antwort!
Bräuchte die Polizei nicht einen Durchsuchungsbefehl wenn sie in mein Haus wollen um, sagen wir mal, meine Kombi etc zu begutachten?
Oder fällt das dann unter "dringender Tatverdacht"?
sehr detailliert. Nicht schlecht ! Du kennst dich da aber gut aus
Wie gesagt, es ist ja nichts passiert und so was wird auch mit Sicherheit nicht vorkommen, es ging nur um die reine Neugierde, "was wäre wenn".
Aber vielen Dank für deine Antwort!
Bräuchte die Polizei nicht einen Durchsuchungsbefehl wenn sie in mein Haus wollen um, sagen wir mal, meine Kombi etc zu begutachten?
Oder fällt das dann unter "dringender Tatverdacht"?
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Re: Das Leugnen einer Straftat
Es muss ein "dringender Tatverdacht" bestehen um einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen. Ohne Durchsuchungsbefehl dürfen die Herren Polizisten eigentlich garnichts tun. Nichtmal in deine Hosentasche schauen.
Ein Fahrtenbuch ist im Übrigen als eine Art "Bestrafung" zu sehen und darf auch nicht einfach so erteilt werden. Da musst du schon mehr als einmal geblitzt werden und behaupten du warst es nicht. Da muss dann ein Gericht entscheiden.
Ein Fahrtenbuch ist im Übrigen als eine Art "Bestrafung" zu sehen und darf auch nicht einfach so erteilt werden. Da musst du schon mehr als einmal geblitzt werden und behaupten du warst es nicht. Da muss dann ein Gericht entscheiden.
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Re: Das Leugnen einer Straftat
Nur mal kurz mein Senf dazu:
schlimmer als die Frage an sich "was wäre wenn", was mir persönlich nie in den Sinn kommen würde, ausser ich plane sowas schon,
sind aber die Antworten mit dem "gefährlichen Halbwissen".
Ich will hier echt keinen persönlich angreifen, aber Jungs: man sollte grade in diesem sensiblen Bereich nur Aussagen treffen, die auf fundierten Wissen und nicht, ich glaube, basieren.
Es gibt schon Gründe, warum man Jura studieren muss und nicht als Fernlehrgang machen kann
schlimmer als die Frage an sich "was wäre wenn", was mir persönlich nie in den Sinn kommen würde, ausser ich plane sowas schon,
sind aber die Antworten mit dem "gefährlichen Halbwissen".
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Re: Das Leugnen einer Straftat
Um mal Uwe's Gedanken weiterzuführen: Mittlerweile dürfte auch dem Letzten aufgefallen sein, dass Urteile voneinander abweichen können, sei es aufgrund der Lust und Laune des Gerichts, oder sonstiger Umstände. Pauschalisieren kann man in diesem Bereich erstmal überhaupt nichts.
Und als kleine Randbemerkung: Es ist ein Irrglaube, dass man nicht identifiziert werden kann auf Blitzerfotos, nur weil man einen Integralhelm mit getöntem Visier trägt... das ist durchaus möglich, und zwar zweifelsfrei. Gerade in den aktuellen Zeiten, in denen Motorradfahrer immer mehr ins Visier der Verkehrsüberwachung rücken, sollte man mit solchen zum Teil oben getroffenen Aussagen sehr vorsichtig umgehen... naja, einigen scheint der Winterentzug echt nicht ganz so zu bekommen, aber Kopf hoch - lang ist's nimmer....
Und als kleine Randbemerkung: Es ist ein Irrglaube, dass man nicht identifiziert werden kann auf Blitzerfotos, nur weil man einen Integralhelm mit getöntem Visier trägt... das ist durchaus möglich, und zwar zweifelsfrei. Gerade in den aktuellen Zeiten, in denen Motorradfahrer immer mehr ins Visier der Verkehrsüberwachung rücken, sollte man mit solchen zum Teil oben getroffenen Aussagen sehr vorsichtig umgehen... naja, einigen scheint der Winterentzug echt nicht ganz so zu bekommen, aber Kopf hoch - lang ist's nimmer....
Still alive.
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Re: Das Leugnen einer Straftat
Wassen das für ne Einstellung?! [smilie=s006.gif] Bist doch selber Schuld, wenn du dich zeitlichem Druck aussetzt, durch die Gegend ballerst und geblitzt wirst! Dann sollte man auch den Arsch in der Hose haben und dafür grade stehen....manche Leute, echt *kopfschüttel*Faceman hat geschrieben:Hm gut...
Und wie sieht das denn aus, wenn man geblitzt wird?
Man will nich grade dafür stehen, weil man es eilig hatte und sagt, jemand anderes sei damit gefahrn?
Und das "was wäre wenn" - Szenario "Du erschrickst, und gibst Gas. Dir gelingt es auch zu "entkommen" " ist ja auch der Knaller...das ist schon eindeutig Vorsatz zur Flucht. Den wenn ich erschrecke, ist das für nen Moment, aber nicht solange, bis ich vor der Rennleitung "erfolgreich" geflohen bin [smilie=l010.gif]
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Re: Das Leugnen einer Straftat
Alter ohne scheiss ^^
Überleg dir dann deinen eigenen Grund, warum Person x dann abhaut.
Dann sagen wir eben, er hat dünnschiss un hat genau 50 Sekunden Zeit, bevor er in der s...TsssTsss...e sitzt, quasi wörtlich, und bekommt deshalb nicht mit, dass das Saftey Car hinter ihm fährt [smilie=s017.gif] .
Es ging mir nur um das reine abhauen, die Gründe sind dabei doch wurscht.
Überleg dir dann deinen eigenen Grund, warum Person x dann abhaut.
Dann sagen wir eben, er hat dünnschiss un hat genau 50 Sekunden Zeit, bevor er in der s...TsssTsss...e sitzt, quasi wörtlich, und bekommt deshalb nicht mit, dass das Saftey Car hinter ihm fährt [smilie=s017.gif] .
Es ging mir nur um das reine abhauen, die Gründe sind dabei doch wurscht.
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