Na auf alle Fälle musste noch Brems-und Kupplungsseite tauschen...das sind doch linksbremser Blue_PDT_01_01Sharki hat geschrieben:Achja und zu guter letzt. Was muss an der maschine alles geändert werden? Denke mal das ganze Cockpit und die Scheinwerfereinstellung oder? Oder gibt es da noch mehr?
Produkte aus UK und der Zoll?
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Re: Produkte aus UK und der Zoll?
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Re: Produkte aus UK und der Zoll?
Den Aufkleber "God save the queen" mußt du auch abmachen oder queen gegen Angie ändern
semper fi
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Re: Produkte aus UK und der Zoll?
ja ist klar
und linkslenker gegen rechtslenker, wenn wir schonmal dabei sind
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Re: Produkte aus UK und der Zoll?
Scheinwerfereinheit auf jeden Fall, das Cockpit kannst von mph auf km/h umstellen. Da war Triumph immerhin weise, und wohl auch kostensparend
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Re: Produkte aus UK und der Zoll?
Mit Viel Geld ist das nicht verbunden. Hin und Rückflug Buchen egal ob nach London oder Birmingham kostet 25€ hin und rück!
Die einzigsten Beiden Probleme sind:
- die Lichter der meisten Maschinen müssen umgerüstet werden
- Transport(wer leiht einem ein rotes Kennzeichen für ein paar Tage?)
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"...wasch die bloß nicht, sonst gehen die ganzen Dekofliegen ab."
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Re: Produkte aus UK und der Zoll?
kurzzeitkennzeichen?Romo hat geschrieben:Transport(wer leiht einem ein rotes Kennzeichen für ein paar Tage?)
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Re: Produkte aus UK und der Zoll?
Das bekommt man meines Wissens nur wenn man einen Kaufvertrag vorlegen kann!!
Ich lasse mich gerne eines besseren Besinnen
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Re: Produkte aus UK und der Zoll?
nee...müsste auch so gehen... ich zitier mal wikipedia (steht woanders aber auch so):Romo hat geschrieben:Das bekommt man meines Wissens nur wenn man einen Kaufvertrag vorlegen kann!!
Ich lasse mich gerne eines besseren Besinnen
und das deutsche kann zum glück auch für fahrten innerhalb der eu genutzt werdenSie gelten für höchstens fünf Tage, der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Voraussetzung für die Erteilung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses nebst Meldebestätigung sowie eine gültige Versicherungsbescheinigung für fünf Tage
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Re: Produkte aus UK und der Zoll?
Okay TOPP!
Dann muss man ja doch nur der Versicherung bescheid geben!
Klasse!
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Re: Produkte aus UK und der Zoll?
Hallo
Meines Wissens nach ist das Kurzzeitkennzeichen nur in Ländern gültig mit den Deutschland eine Art Gültigkeitsabkommen hat. Hier in diesem Fred steht mehr dazu http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=37261
Würde an deiner Stelle wenn du beim gelben Club Mitglied bist dort mal anrufen und einfach nachfragen, Die Zulassungstelle hat sich bei mir ( Hab mein Mopped in Holland als US-Reimport gekauft ) als unzuverlässige Quelle für Infos ergeben.
Gruß Thorsten
Meines Wissens nach ist das Kurzzeitkennzeichen nur in Ländern gültig mit den Deutschland eine Art Gültigkeitsabkommen hat. Hier in diesem Fred steht mehr dazu http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=37261
Würde an deiner Stelle wenn du beim gelben Club Mitglied bist dort mal anrufen und einfach nachfragen, Die Zulassungstelle hat sich bei mir ( Hab mein Mopped in Holland als US-Reimport gekauft ) als unzuverlässige Quelle für Infos ergeben.
Gruß Thorsten
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Was auch immer du tust, handle klug und bedenke das Ende.
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Re: Produkte aus UK und der Zoll?
jein...mal wieder wiki (ist da recht gut beschrieben):tapp77 hat geschrieben:Hallo
Meines Wissens nach ist das Kurzzeitkennzeichen nur in Ländern gültig mit den Deutschland eine Art Gültigkeitsabkommen hat. Hier in diesem Fred steht mehr dazu http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=37261
Würde an deiner Stelle wenn du beim gelben Club Mitglied bist dort mal anrufen und einfach nachfragen, Die Zulassungstelle hat sich bei mir ( Hab mein Mopped in Holland als US-Reimport gekauft ) als unzuverlässige Quelle für Infos ergeben.
Gruß Thorsten
Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen, wie z. B. dem Händler- oder Kurzzeitkennzeichen, die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.
Re: Produkte aus UK und der Zoll?
Hmmm, wenn ich mir das so durchlese...
...wäre mir der Aufwand definitiv zu hoch.
Aber macht nur weiter; freue mich über jeden, der in diesen Tagen eine Mopete kauft.
Bunte Grüße
Black675
...wäre mir der Aufwand definitiv zu hoch.
Aber macht nur weiter; freue mich über jeden, der in diesen Tagen eine Mopete kauft.
Bunte Grüße
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