Hallo zusammen,
hab mir letztes Wochenende einen 94er 5er BMW bei mobile geschossen...in der Anzeige stand was von gammeligen Kotflügel vorne rechts.
Als ich mir den Wagen dann angesehen hab ist mir aufgefallen, dass auch die Schweller oberflächlich Rost hatten...abschleifen etc. dachte ich mir und fertig!
Hab dann noch etwas runtergehandelt und den BMW dann gekauft. Heute war ich in einer Werkstatt und da kam dann raus:
Schweller beide durch und vorher schonmal gespachtelt (hätte jemand mit Ahnung wohl auch schon vorher erkannt, nur ich hab eben keine), der angegebene Kilometerstand von gut 110.000 passt wohl auch nicht (erkennbar am lenkrad und am Schalthebel).
Im Juni diesen Jahres hat der Wagen neuen Tüv bekommen...die schweller sind aber sicherlich schon vorher durchgewesen (von Juni bis jetzt wäre das denk ich zu fix gegangen)...und es gibt nur einen TÜV-Nachuntersuchungsbeleg...wo is dann der erste?
Hab ich da irgendwie eine Chance den Wagen zurückzugeben, obwohl er von Privat ohne Gewährleistung und "gekauft wie gesehen" gekauft wurde? Hab mal etwas von einem Umtauschrecht gehört, dass eine gewisse Anzahl an Tagen nach dem Kauf gilt?!
Wir reden hier von einem Kaufpreis von 1450 Euro, ein Gutachter oder ähnliches wäre da wohl nicht lohnenswert oder?
Das mit dem "geschummelten" Kilometerstand ist davon abgesehen noch nicht sicher...
ich bitte euch um Hilfe!
Gebrauchtwagen gekauft---Rückgaberecht bei Privatverkäufer??
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Topic author - Reifenkiller
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Graphite muss Sie sein!
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Jeder verstorbene Beamte hinterlässt im Büro eine Lücke, die ihn voll ersetzt.
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Re: Gebrauchtwagen gekauft---Rückgaberecht bei Privatverkäufer??
demnach was du schreibst halte ich eine Rückgabe für ausgeschlossen, die Klausel "gekauft wie gesehen" gibt es nicht mehr
das sagt die Rechtsordung dazu
"Verwenden Privatleute eine sogenannte Besichtklausel (z.B. "gekauft wie gesehen und wie Probefahrt"), ist die Gewährleistung normalerweise nur für solche Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer zumutbaren Untersuchung erkennen kann. "
ich denke trotzdem, dass solange du keinen Unfallschaden nachweisen kannst du genau 0 Aussichten auf Erfolg hast
das sagt die Rechtsordung dazu
"Verwenden Privatleute eine sogenannte Besichtklausel (z.B. "gekauft wie gesehen und wie Probefahrt"), ist die Gewährleistung normalerweise nur für solche Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer zumutbaren Untersuchung erkennen kann. "
ich denke trotzdem, dass solange du keinen Unfallschaden nachweisen kannst du genau 0 Aussichten auf Erfolg hast
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Topic author - Reifenkiller
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Re: Gebrauchtwagen gekauft---Rückgaberecht bei Privatverkäufer??
Danke für deine Antwort! Thema hat sich erledigt, mein Vater hat eben mit dem Verkäufer telefoniert, der Wagen wird zurückgegeben!
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Re: Gebrauchtwagen gekauft---Rückgaberecht bei Privatverkäufer??
edit: wenn es eine arglistige täuschung gibt, hast du mehr chancen. (d.h. man hat es dir einen schaden mit absicht verschwiegen obwohl man es wusste).
grüßle
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Re: Gebrauchtwagen gekauft---Rückgaberecht bei Privatverkäufer??
Thema deswegen auf Wunsch von SV-Chris geschlossen.SV-Chris hat geschrieben:Danke für deine Antwort! Thema hat sich erledigt, mein Vater hat eben mit dem Verkäufer telefoniert, der Wagen wird zurückgegeben!
mein schwanz brennt!