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Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 21:08
von Faceman
Moin!

Ich hab auf die Schnelle nichts über das Thema gefunden und wollte daher mal kurz was fragen.
Ein Kumpel und ich hatten die Diskussion, was denn passieren würde, wenn sich folgende Sequenz ereignet.

Du fährst schön gechillt ne kleine Runde.
Plötzlich siehst du, wie die Polizei dir hinterher eiert, mit Blaulicht.
Du erschrickst, und gibst Gas. Dir gelingt es auch zu "entkommen" aber die Rennleitung hat ja dein Kennzeichen und steht somit am selbigen Tag vor deiner Tür und spricht dich auf die angefallene Straftat an.
Du leugnest und sagst, dass seist gar nicht du gewesen.
Auf die Frage hin, wer denn damit sonst gefahren solle, antwortest du mit "Keine Ahnung, weiss ich nicht mehr"

Wie sieht die Rechtslage aus? Klar, abhauen is eh doof, wenn man weiss, das die dein Nummernschild etc haben. Aber was passiert, wenn du leugnest. Ein ähnliches Beispiel könnte man nehmen, wenn du geblitzt würdest und es leugnest, der Pilot des Motorrades gewesen zu sein.
Teilschuld? Komplette Schuld? Wie schaut das eigentlich aus?

Vielen Dank schon mal und noch einen schönen Abend.

Cheers [smilie=s094.gif]

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 21:20
von Xlarge
Am besten sagen das ein Familienmitglied gefahren ist, die muss man nämlich, falls das ganze vors Gericht geht, nicht anschwärzen.
Rechtliche Folge kann aber sein das du bzw. der Halter ein Fahrtenbuch führen muss, wie das dann kontrolliert wird weis ich nicht. Ist aber sicherlich verdammt nervig, die Fahrtenbücher kosten auch Geld und was dann bei eventuellen Unregelmässigkeiten im Fahrtenbuch auf den Halter zukommt weis ich nicht, ist aber sicherlich auch nicht lustig.

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 21:39
von fsracingteam
Hallo,
generell wird versucht den bösen Menschen habhaft zu werden, um diesen bestrafen zu können.
Sollte dies nicht möglich sein, trotz umfangreicher Ermittlungen, bekommt der Halter des Fahrzeugs eine Fahrtenbuchpflicht aufgedrückt.
Die Bücher kosten zwar nur nen paar Euro, allerdings müssen die dann in unreglemäßigen Abständen bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt vorgelegt werden. Wie lange die Fahrtenbuchdauer geht, kommt auf den Fall und das jeweilige Urteil an.
Die Fahrtenbücher müssen tiptop gepflegt sein. Sollten da Unreglmäßigkeiten auftauchen, sind sofort die im Bescheid genannten Strafen fällig. Bis zu 500€, je nach Fall und Sachlage.

Also besser immer anständig bleiben. ;-)

Gruss, Franky

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 21:44
von Faceman
Hm gut...
Und wie sieht das denn aus, wenn man geblitzt wird?
Man will nich grade dafür stehen, weil man es eilig hatte und sagt, jemand anderes sei damit gefahrn?

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Di 20. Dez 2011, 21:48
von Oliver
Es ist ein Anderer gefahren,wer weist du nicht.
Fahrtenbuch kann kommen.Fahrenbuch ist aber Moped bezogen dann.
Anderes kaufen dann. ;-)
Wenn du sagst es war einer aus deiner Verwandtschaft gewesen ist,werden sie das kontrolieren in deiner Verwandtschaft.

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 07:52
von corsahunter
Ein Bekannter wurde mal deutlich zu schnell (85km/h innerorts) geblitzt und auch behauptet, er war's nicht. Daraufhin wurde anhand des Fotos ein biometrisches Gutachten angefertigt (Vermessung des Körpers). Das wäre wohl vor Gericht überzeugend gewesen...

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 08:11
von Faceman
Hm, das ist aber ziemlich wage find ich. Nur anhand der Grösse ...
Naja.
Was passiert denn mit der Strafe, die offen ist?
Nix? Nur dieses Büchelchen, was man führen und pflegen muss?^^

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 08:41
von ako76
Hi!
Sei vorsichtig mit sowas! Ganz so blöd sind die Herren Wachtmeister auch nicht. Wennst denn überhaupt wegkommst, nehmen die dich auseinander. Die prüfen auch Kombi und Helm und nageln dich fest!
Fahrtenbuch ist nicht Fahrzeugbezogen, können das auf alle deine Fahrzeuge ausweiten! Die Dauer bestimmt das Amt und du musst es auch bei Polizeikontrollen auf Verlangen vorzeigen! Geld und Punkte gibt's nicht.
Wenn du gleich stehenbleibst, und keine vorsatzliche Gefährdung vorliegt, bekommst nur Verwarnungsgeld, also maximal 35 €, keine Punkte, da die Polizei keine ordentliche Messung vorlegen kann. Darfst nur nicht den Ordnungswidrigkeitenbogen unterschreiben! ;-)
Grüße,
Ako

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 11:23
von rob
allein die diskussion hier ist schon fragwürdig genug.

an deiner stelle würde ich mich via PN an ein paar user hier wenden oder an einen anwalt für verkehrsrecht!

In einem öffentlichen forum über das umgehen einer strafverfolgung zu diskutieren ist denke ich mal gleich nach dem posten in facebook eines der dümmsten dinge die man tuen kann.

Mein Rat:
Derjenige soll zu seinem schei** stehen!
Bei einem Blitzerfoto gibt es noch diverese andere möglichkeiten (PN an mich).
Jedoch das "abhauen von der Polizei" kann dir noch schön ärger einhandeln, vor allem als Halter des motorrades!
Hier liegen ja max ein paar stunden zwischen straftat und verfolgung!

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 12:24
von Schweinemaier
Faceman hat geschrieben:
Ein Kumpel und ich hatten die Diskussion, was denn passieren würde, wenn sich folgende Sequenz ereignet.
ist doch nix passiert [smilie=l010.gif]

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 12:59
von rob
stimmt, hast recht [smilie=l010.gif] [smilie=l010.gif]

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 15:31
von ghost
Also,bin Geblitzt worden,oder was anderes würde ich auch nicht im Forum Diskutieren,da hat der Rob recht.Wer weiß,wer alles im Forum als Gast rumgeistert. [smilie=thinking1.gif] Ach,ich fahre auch ab und zu zu schnell [smilie=hubbahubba.gif] [smilie=hubbahubba.gif]

Gruß Siggi

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 15:55
von Faceman
Richtig, wie gesagt, es geht nicht darum, dass ich es getan habe, oder tun werde ;)
Ich würde sowieso anhalten, da ich lieber einfach direkt die Dinge ausm Weg hab.
Und wie du schon sagtest rob, man sollte dazu stehen ;)

Es geht nur aus reiner Interesse um die Folgen.

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 16:35
von rob
also zur diskussion,
ich vermute dass du als halter def. eine schuld abbekommst, da du offensichtlich jemanden deckst der eine straftat begangen hat.
Ist dieser jemand jedoch ein verwandter, musst du (und solltest du) nichts dazu sagen.
Grundsätzlich würde ich nichts sagen, sondern einen anwalt hinzu ziehen.

Für den fall der fälle, wird die pozilei in deine wohnung eintreten dürfen um den fahrer bzw die klamotten zu ermitteln da hier "gefahr im verzug" besteht.
(kein durchsuchungsbefehl erforderlich).

Vor gericht müsstest du angeben, wenn ein "nicht verwandter oder verschwägerter" gefahren sei, bzw dazu stellung nehmen.
Sollte kein fahrer ermittelt werden, heißt das nicht dass DU automatisch schuld hast! da nach unserem gesetz nur der schuldige für die straftat
belangt werden kann. ein fahrtenbuch wäre dir aber def. sicher.
Das ist wiederum nur an das Fzg. gebunden und nicht an die person (oder?) somit könnte man ja das bike abmelden und auf jmd anderen zulassen? [smilie=l010.gif]

"Das bike stand zu verkauf" oder "jemand muss den schlüssel einfach genommen haben" zieht auch nicht unbedingt, da du dafür verantwortlich bist wer sich auf das bike
schwingt und dass der schlüssel sicher und unzugänglich aufbewahrt wird.

Zum "bike stand zu verkauf" sollte man noch sagen, dass es hier beim blitzen anders aussieht. dazu schreib ich aber hier lieber nicht mehr^^


PS: habt ihr erst neulich gehört dass man punkte legal abwälzen kann? Da ist eine gesetzeslücke, kam erst neulich auf Akte oder so. ;-)

Re: Das Leugnen einer Straftat

Verfasst: Mi 21. Dez 2011, 18:23
von Faceman
Super danke, das wollte ich wissen ;-)