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Information Fahrzeugbrief Nr.23

Verfasst: So 7. Apr 2013, 19:44
von Flokuki
Hallo,

ich hoffe ich bin mit meiner Frage bei "Tipps und Tricks" richtig.

Und zwar habe ich mir die Tage ein Motorrad bei Privat angeschaut.

Beim Blick in den Fahrzeugbrief steht unter Punkt (23) Raum für interne Vermerke des Herstellers folgendes : "Verzollung im vereinfachten Verfahren zugelassen"

Ich frage mich jetzt was das zu bedeuten hat ? Ist es ein Import ?

Beim Blick in den Fahrzeugbrief meines Vaters ( der fährt ne Honda Cb 1000 ) war dieser Punkt 23 einfach leer, sein Motorrad ist ein deutsches ...

Liege ich mit meiner These falsch ? Könntet Ihr mich bitte aufklären :D

Danke schonmal im Vorraus :wink:

Grüße

Re: Information Fahrzeugbrief Nr.23

Verfasst: So 7. Apr 2013, 20:17
von DenisS
Deine Vermutung ist rischtisch :D , ist ein Import.

Re: Information Fahrzeugbrief Nr.23

Verfasst: So 7. Apr 2013, 22:21
von Flokuki
ok vielen dank für deine antwort.

wie läuft so ein import in etwa ab ?

ich kaufe ein motorrad mit 2.000 km beim händler in Dtl. . Der Händler hat die Maschine aus dem Ausland und lässt sie in Dtl. zu . In diesem Moment wir an der Zulassungsstelle der Satz ""Verzollung im vereinfachten Verfahren zugelassen" eingetragen ?

Muss man sich das so vorstellen ?

Re: Information Fahrzeugbrief Nr.23

Verfasst: So 7. Apr 2013, 22:43
von Mr. Daytona 675
also ich habe auch ein import und bei mir ist das feld leer :?: