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Umtausch bei Hein Gericke?
Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 12:15
von Dodger79
Moin!
Hat jemand von euch schonmal was bei HG umgetauscht? Ich hab mir da ja nen Rückenprotektor gekauft für 80€ und bereits jetzt hält der Klettverschluß des Nierengurtes nicht mehr, so dass ich immer einen weiteren Nierengurt darüber tragen muss, damit das Mistding nicht aufgeht und verrutscht. Kassenbon habe ich noch. Wie sieht's da aus, kriegt man sein Geld wieder (will nicht nochmal so einen Mist kaufen, der nächste wird was vernünftiges und zwar nicht bei diesem Laden) oder stellen die sich da stur?
Gruß, Dodger
Re: Umtausch bei Hein Gericke?
Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 12:40
von sid
darf eigentlich kein problem sein. was ist es denn für ein protektor? an meinem dainese wave2 ist es das gleiche problem und ein freund meinte, daß das bei den dingern regelmäßig vorkommt, sie aber auch recht kulant sind. soviel auch zum thema "ich kauf mir was gscheit's".
wobei mich der sonst sehr überzeugt hat.
Re: Umtausch bei Hein Gericke?
Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 12:53
von Dodger79
Das ist der "Hein Gericke HIPROTEC® Rückenprotektor" für 79,95€, hat neulich in einer Zeitschrift als einer der Testbesten abgeschnitten bei gleichzeitig günstigstem Preis, da dachte ich mir "Mensch, das Ding klingt doch gut". Naja, nix is', mittlerweile ärger' ich mich mehr darüber, das ausgerechnet am wohl günstigsten Teil eines solchen Protektors so gespart worden ist, dass man den keine 2 Monate vernünftig tragen kann...
Re: Umtausch bei Hein Gericke?
Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 16:49
von GentlemanJack
hm...das schlimmste was dir passieren kann ist, dass se dir nur nen gutschein ausstellen... und dafür könnteste dir dann ja andere sachen bei hein gemein kaufen
Re: Umtausch bei Hein Gericke?
Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 17:27
von Dodger79
GentlemanJack hat geschrieben:hm...das schlimmste was dir passieren kann ist, dass se dir nur nen gutschein ausstellen... und dafür könnteste dir dann ja andere sachen bei hein gemein kaufen
Nur brauch ich eben keine anderen Sachen sondern eben einen Rückenprotektor...
Re: Umtausch bei Hein Gericke?
Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 19:15
von Pepe
Also ich kann dir zusichern, dass sie dir den Kaufpreis zurückerstatten müssen. Egal ob bei denen in der AGB was von Gutschein steht. Denn wie in deinem Fall Tatsache, weißt der Gegenstand einen Sachmangel auf, was dich berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zurückverlangen. (Du kannst auch einen Ersatz verlangen bzw Nachbesserung...)
Das mit dem Gutschein ist nur rechtens, wenn dir das Teil nicht gefallen würde oder sowas... Dann sind das die 2 Wochen Rückgaberecht, die sie dir einräumen, meistens mit der Bedingung des Gutscheines.
Re: Umtausch bei Hein Gericke?
Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 19:17
von GentlemanJack
Pepe hat geschrieben:Also ich kann dir zusichern, dass sie dir den Kaufpreis zurückerstatten müssen. Egal ob bei denen in der AGB was von Gutschein steht. Denn wie in deinem Fall Tatsache, weißt der Gegenstand einen Sachmangel auf, was dich berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zurückverlangen. (Du kannst auch einen Ersatz verlangen bzw Nachbesserung...)
Das mit dem Gutschein ist nur rechtens, wenn dir das Teil nicht gefallen würde oder sowas... Dann sind das die 2 Wochen Rückgaberecht, die sie dir einräumen, meistens mit der Bedingung des Gutscheines.
du denkst aber bitte daran, dass der rücktritt vom kaufvertrag ggfs. erst nach nachbesserungsversuchen, welche fehlschlagen, möglich ist! (Auch wenn sich die meisten hier kulant zeigen und das Teil sofort zurück nehmen...)
Re: Umtausch bei Hein Gericke?
Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 19:52
von Pepe
GentlemanJack hat geschrieben:Pepe hat geschrieben:Also ich kann dir zusichern, dass sie dir den Kaufpreis zurückerstatten müssen. Egal ob bei denen in der AGB was von Gutschein steht. Denn wie in deinem Fall Tatsache, weißt der Gegenstand einen Sachmangel auf, was dich berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zurückverlangen. (Du kannst auch einen Ersatz verlangen bzw Nachbesserung...)
Das mit dem Gutschein ist nur rechtens, wenn dir das Teil nicht gefallen würde oder sowas... Dann sind das die 2 Wochen Rückgaberecht, die sie dir einräumen, meistens mit der Bedingung des Gutscheines.
du denkst aber bitte daran, dass der rücktritt vom kaufvertrag ggfs. erst nach nachbesserungsversuchen, welche fehlschlagen, möglich ist! (Auch wenn sich die meisten hier kulant zeigen und das Teil sofort zurück nehmen...)
Ja ich weiß, nach dem zweiten versuch gilt es als fehlgeschlagen. Aber das kostet die mehr das einzuschicken und reparieren zu lassen, als das Teil einfach zum Einkaufspreis abzuschreiben und dem Kunden ein neues zu geben!
Re: Umtausch bei Hein Gericke?
Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 21:21
von eltron
Hatte vor Jahren mal Probleme mit Schuhen. (Loch an der Ferse)
Trotz deutlicher Gebrauchsspuren (1 Saison mit 10Tkm) wurden die problemlos zurückgenommen.
Allerdings gegen Gutschein.
War aber froh damit, da ich mit einem Abschlag für die doch schon recht lange Nutzung gerechnet hatte