illegaler auspuff..
illegaler auspuff..
moinsen die herren und damen??
naja es gibt ja seit paar monaten einen neuen paragraphen wo sich was geändert hat wenn mer ein illegalen pott dran hat..
könnte den vll jemand hier reinschrieben??
vlll ergibt sich dann auch ne kleine diskussionsrunde..
naja es gibt ja seit paar monaten einen neuen paragraphen wo sich was geändert hat wenn mer ein illegalen pott dran hat..
könnte den vll jemand hier reinschrieben??
vlll ergibt sich dann auch ne kleine diskussionsrunde..
-
- Dauerbrenner
- Beiträge: 1053
- Registriert: Mo 14. Mai 2007, 18:38
In aller Schnelle ausgedrückt:
Geändert hat sich folgendes: § 18 StVZO (Erlöschen Betriebserlaubis--> kurz: BE) ist restlos gestrichen worden. Dafür ist am 01.03.2007 die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (kurz: FZV) in Kraft getreten, welche sich u.a. mit dieser Thematik befasst.
Früher ist die BE nach § 18 i.V.m. § 19 StVZO erloschen, wenn z.B. die Tröte zu laut war.
Da es den § 18 StVZO nun nicht mehr gibt, aber noch den § 19 StVZO und in der neuen FZV nicht von "Betriebserlaubnis", sondern von "genehmigter Typ" bzw. "Einzelgenehmigung" die Rede ist, wird eine Brücke zur FZV geschlagen, was jedoch eine kurze Weile gebraucht hat, da es nicht mehr so schön im Gesetz steht, wie bisher und deshalb für einige Unruhe und Gerüchte gesorgt hat:
Wer es nachlesen will:
[url]http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t54783.html[/url]
Resümee:
Wer mit lauter Tröte fährt oder dieses als Halter zulässt begeht eine mit Bußgeld (50 €) und Punkten (3 Pkte) bewährte Ordnungswidrigkeit gem. §§ 4 i.V.m. 48 Nr.1 a) bzw. b) FZV.
In unserem Landkreis (Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen) wird genau so verfahren.
WICHTIG:
sämtliche Eingriffsmaßnahmen, wie z.B.: Sicherstellen des Mopeds, der Tröte (beides zur Beweissicherung), Entstempeln des Kennzeichens (Sofortvolzug), Sicherstellen Fahrzeugschein (Beweissicherung, Gefahrenabwehr) und Untersagung der Weiterfahrt (Gefahrenabwehr) sind somit weiterhin rechtlich zulässig, werden bei mir im Kreis aber in der Regel nicht durchgeführt....aber in anderen Kreisen mit Sicherheit
Geändert hat sich folgendes: § 18 StVZO (Erlöschen Betriebserlaubis--> kurz: BE) ist restlos gestrichen worden. Dafür ist am 01.03.2007 die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (kurz: FZV) in Kraft getreten, welche sich u.a. mit dieser Thematik befasst.
Früher ist die BE nach § 18 i.V.m. § 19 StVZO erloschen, wenn z.B. die Tröte zu laut war.
Da es den § 18 StVZO nun nicht mehr gibt, aber noch den § 19 StVZO und in der neuen FZV nicht von "Betriebserlaubnis", sondern von "genehmigter Typ" bzw. "Einzelgenehmigung" die Rede ist, wird eine Brücke zur FZV geschlagen, was jedoch eine kurze Weile gebraucht hat, da es nicht mehr so schön im Gesetz steht, wie bisher und deshalb für einige Unruhe und Gerüchte gesorgt hat:
Wer es nachlesen will:
[url]http://www.verkehrsportal.de/board/lofiversion/index.php/t54783.html[/url]
Resümee:
Wer mit lauter Tröte fährt oder dieses als Halter zulässt begeht eine mit Bußgeld (50 €) und Punkten (3 Pkte) bewährte Ordnungswidrigkeit gem. §§ 4 i.V.m. 48 Nr.1 a) bzw. b) FZV.
In unserem Landkreis (Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Uelzen) wird genau so verfahren.
WICHTIG:
sämtliche Eingriffsmaßnahmen, wie z.B.: Sicherstellen des Mopeds, der Tröte (beides zur Beweissicherung), Entstempeln des Kennzeichens (Sofortvolzug), Sicherstellen Fahrzeugschein (Beweissicherung, Gefahrenabwehr) und Untersagung der Weiterfahrt (Gefahrenabwehr) sind somit weiterhin rechtlich zulässig, werden bei mir im Kreis aber in der Regel nicht durchgeführt....aber in anderen Kreisen mit Sicherheit
Mangelnde Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt
Re: illegaler auspuff..
Hallo,Nobody hat geschrieben:moinsen die herren und damen??
naja es gibt ja seit paar monaten einen neuen paragraphen wo sich was geändert hat wenn mer ein illegalen pott dran hat..
könnte den vll jemand hier reinschrieben??
vlll ergibt sich dann auch ne kleine diskussionsrunde..
hab da auch was interessantes gefunden!
Klar ist das alles nicht!?
[url=http://www.siteupload.de/p429906-auspuffjpg.html][img]http://www.siteupload.de/t429906-auspuffjpg.jpg[/img][/url]
Gruß BB
-
- Dauerbrenner
- Beiträge: 1335
- Registriert: So 15. Jul 2007, 21:23
- Wohnort: 51143 Köln
klicke auf das Bild und dann auf "Download Datei"the grinch hat geschrieben:Geil wenn ich den Text versuche zu lesen, weiß ich wie sich Kunden von mir mit einer Glaucomatöse Netzhautablösung fühlen
oder klicke gleich hier [url]http://www.siteupload.de/dl.php?fid=429906[/url], dann hast du es in voller Größe!
Gruß BB
-
- Dauerbrenner
- Beiträge: 1335
- Registriert: So 15. Jul 2007, 21:23
- Wohnort: 51143 Köln
-
- Dauerbrenner
- Beiträge: 1053
- Registriert: Mo 14. Mai 2007, 18:38
Hmm, es geht ja nicht um's Vertrauen und der gedruckte Artikel ist auch nicht von mir sondern stand in der MO. Das ist ja nicht gerade ein Revolverblatt!Paradox hat geschrieben:Ich würde sagen, Raining_Bloods Quelle ist sehr genau! Vetrtraut mir!
Ich glaube das ist alles Auslegungssache der grünen Freunde, nur denke ich man kann sich schon wehren, wenn die Gesetzesauslegung lückenhaft ist.
Gruß BB