Geschwindigkeitsüberschreitung
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Topic author - Angststreifenvernichter
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Geschwindigkeitsüberschreitung
DAMN!!!!!!!!! Mich hats heute auf dem Sudelfeld (Alpen) voll erwischt.......
Richtig geile Strecke mit hammer Kurven und auf und ab's.......aber
Radarkontrolle, versteckt in einem schwarzen Van.....#
60 Zone außerorts, 102 Km/h
Aufgrund der vielen Unfälle und den Bikern, die dort ums Leben gekommen sind, wurde zur Gefahrenabwehr meine Ashley einkassiert......
FUCKKKKKK DAAAAMMMMMMMMMMN!
i glaube 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, 100 Euro Bußgeld + ca 300 Abschleppdienst
heeeeeuuul
Richtig geile Strecke mit hammer Kurven und auf und ab's.......aber
Radarkontrolle, versteckt in einem schwarzen Van.....#
60 Zone außerorts, 102 Km/h
Aufgrund der vielen Unfälle und den Bikern, die dort ums Leben gekommen sind, wurde zur Gefahrenabwehr meine Ashley einkassiert......
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Puig Racing Screen (total black)....
Shark Track 1000, Kellermann Blinker hinten
Bilder sind on^^
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Aber nimm's wie ein Mann, sie haben dich erwischt und du musst nun die Konsequenzen tragen.
Ich fahr auch gern etwas zu schnell, weiss aber immer, dass sie mich erwischen können und früher oder später auch mal wieder werden...
Aber nimm's wie ein Mann, sie haben dich erwischt und du musst nun die Konsequenzen tragen.
Ich fahr auch gern etwas zu schnell, weiss aber immer, dass sie mich erwischen können und früher oder später auch mal wieder werden...
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Die schleppen bei euch die Karre ab, wenn ihr zu schnell fahrt? Ist das bei euch normal???? In Niedersachsen ist das gesetzlich gar nicht begründbar, weil Tatsachen vorliegen müssen, dass du auch zukünftig so rasen wirst...wie will man das begründen??? Das geht doch nur, wenn du als notorischer Dauerraser unterwegs bist...und wo ist der Unterschied, ob die die Karre jetzt oder ne Woche später fährst???? ...aber wir haben auch ein anderes Gefahrenabwehrrecht.... hab ich noch nie gehört sowas PDT_Armataz_18
Mangelnde Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt
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Topic author - Angststreifenvernichter
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Joa eigentlich net normal, denke ich.
Aber da es sich um verschärfte Umstände auf dieser Strecke handelt, habe ich in einem "ausführlichen" Dialog mit einem Oberkommissar erfahren, werden auf diesem Streckenabschnitt (wegen der Toten) in dem ganzen Jahr verschärft Kontrollen durchgeführt. Aufgrund der Unfälle hat irgend so ein Polizeipräsident in Absprache mit dem Bundesland bzw. Kreis besondere
Maßnahmen ergriffen. Diese Strecke wird jetzt für einen gewissen ZEitraum analysiert und dann entschieden, ob Leitplanken, Teilsperrung oder gar Komplettsperrung für Motorräder installiert/eingeführt werden...
Naja und deswegen auch ab 40 KmH Abschleppdienst....
Aber da es sich um verschärfte Umstände auf dieser Strecke handelt, habe ich in einem "ausführlichen" Dialog mit einem Oberkommissar erfahren, werden auf diesem Streckenabschnitt (wegen der Toten) in dem ganzen Jahr verschärft Kontrollen durchgeführt. Aufgrund der Unfälle hat irgend so ein Polizeipräsident in Absprache mit dem Bundesland bzw. Kreis besondere
Maßnahmen ergriffen. Diese Strecke wird jetzt für einen gewissen ZEitraum analysiert und dann entschieden, ob Leitplanken, Teilsperrung oder gar Komplettsperrung für Motorräder installiert/eingeführt werden...
Naja und deswegen auch ab 40 KmH Abschleppdienst....
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Hab da auch so meiner Erfahrungen, hab vor 2 Jahren innerhalb von 3 Monaten 14 Punkte gesammelt, und bin insgesamt 3 mal für einen Monat zu Fuß gegangen. Im Nachhineine muss ich sagen das war die beste Erziehungsmaßnahme. Mit dem Moped kann ich mich nicht immer zusammenreißen, aber Auto klappt sehr gut...
Das mit dem Abschleppen kenn ich nur wenn Betriebserlaubniss aufgrund nicht erlaubter Umbauten erloschen ist. Hab neulich in einer Jontrolle erst zwei Duc Fahrer im Hintergrund stehen sehen, die haben allerdings auf einen Kumpel mit Hänger gewartet. Hätten die theoretisch auch stehen lassen können, aber von der Polizei abgeschleppt und sicher gestellt???
Das mit dem Abschleppen kenn ich nur wenn Betriebserlaubniss aufgrund nicht erlaubter Umbauten erloschen ist. Hab neulich in einer Jontrolle erst zwei Duc Fahrer im Hintergrund stehen sehen, die haben allerdings auf einen Kumpel mit Hänger gewartet. Hätten die theoretisch auch stehen lassen können, aber von der Polizei abgeschleppt und sicher gestellt???
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Topic author - Angststreifenvernichter
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Ja, da kann man sicher gegen vorgehen, nur habe ich jetzt keine Zeit und keinen Bock mich mit meinem Anwalt vor Gericht mit denen zu streiten.....
Habe ehrlich gesagt wichtigere Dinge zu tun.... so traurig es klingt.
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Ich hab gestern das:
in einem anderen Forum gelesenEinem Bericht in einer Deutschen Motorradzeitschrift zufolge verstehen die Polizei aus Bayern mit Bikern, die zu sportlich unterwegs sind, keinen Spass mehr. Auf Sudelfeld und Kesselberg (am äussersten Rand von Süd-Bayern), eine sehr beliebte Motorradstrecke, weil sie sehr Kurvenreich ist, machen die Polizei jetzt richtig Ernst. Im Visier der Polizei sind Biker, die bei erlaubten 60km/h mit mehr als 100km/h gemessen werden.
Seit Juli 2007 werden die Bikes von den zu sportlichfahrenden Bikern (die einen nennen sie "Raser") an Ort und Stelle beschlagnahmt und für mindestens 1 Tag sichergestellt. Den Abtransport des Bikes zur Verwahrstelle muss der erwischte Biker selbst bezahlen und muss sein Bike auch noch selbst auf dem Abschleppwagen schieben. Wer also mit 41km/h zu viel auf dem Tacho erwischt wird, schiebt sein Bike auf den Abschlepper. Des Weiteren kommen noch Bussgeld, Kosten für die Heimreise (wenn er alleine unterwegs war) und ein Fahrverbot auf ihn zu.
Bezüglich der Rechtsgrundlage für diese aussergewöhnliche Aktion wurde bekannt, dass die Polizei vor Ort die Anweisung dafür direkt vom Bayerischen Innenministerium bekommen hat. Rechtsgrundlage sei der Artikel 25 des bayerischen Polizeiaufgabengesetztes. Mittels eines Sprechers erklärte das Ministerium, dass diese radikale Aktion notwendig sei, um zu verhindern, dass es noch mehr zu weiteren tödlichen Unfällen von Motorradfahrern kommt. Auf der Strecken Sudelfeld und Kesselberg ereignen sich immer mehrere tödliche Motorradunfälle
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Der Artikel 25 ist aber recht interessant, da ziemlich schwammig formuliert:
"Art. 25 - Sicherstellung
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen
1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder
3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen
Rechtsvorschriften festgehalten wird, und diese Person die Sache verwenden kann, um
a) sich zu töten oder zu verletzen,
b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
c) fremde Sachen zu beschädigen oder
d) sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern."
Eine gegenwärtige Gefahr ist mit dem stoppen des Fahrers ja nicht mehr gegeben, vor Verlust wird durch die Wegnahme sicherlich nicht geschützt, beschädigt kann die Maschine auch bei Tempo 60 werden.
Natürlich kann ein Motorrad verwendet werden, um "sich zu töten oder zu verletzen", um "Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen", "fremde Sachen zu beschädigen" oder "sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern". Aber das liegt nunmal in der Natur eines Fahrzeugs bzw. in seinen Produkteigenschaften. Insofern wäre es tatsächlich interessant, auf eine juristische Feststellung hinzuwirken, warum 100km/h eine Sicherstellung _nicht_ rechtfertigen, eine Geschwindigkeit von 101km/h hingegen schon. Denn an der Sache, dem Motorrad, ändert sich nichts, die Eigenschaften bleiben die gleichen. Lediglich die charakterliche Eignung wäre meiner (unfachmännischen) Meinung nach hier ein Kriterium, welcher aber mit dem Bußgeld und dem Fahrverbot bereits Rechnung getragen wurde. Eine Sicherstellung wäre damit mMn erst dann gerechtfertigt, wenn der betroffene Fahrer am gleichen Tag in einer weiteren Kontrolle erneut mit einem gravierenden Verstoß auffällig wird, da vorher nicht davon ausgegangen werden kann (und darf -> in dubio pro reo, also Unschuldsvermutung), dass dieser Fahrer auch nachdem er ertappt worden ist, weiterhin rasen wird.
"Art. 25 - Sicherstellung
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen
1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder
3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen
Rechtsvorschriften festgehalten wird, und diese Person die Sache verwenden kann, um
a) sich zu töten oder zu verletzen,
b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
c) fremde Sachen zu beschädigen oder
d) sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern."
Eine gegenwärtige Gefahr ist mit dem stoppen des Fahrers ja nicht mehr gegeben, vor Verlust wird durch die Wegnahme sicherlich nicht geschützt, beschädigt kann die Maschine auch bei Tempo 60 werden.
Natürlich kann ein Motorrad verwendet werden, um "sich zu töten oder zu verletzen", um "Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen", "fremde Sachen zu beschädigen" oder "sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern". Aber das liegt nunmal in der Natur eines Fahrzeugs bzw. in seinen Produkteigenschaften. Insofern wäre es tatsächlich interessant, auf eine juristische Feststellung hinzuwirken, warum 100km/h eine Sicherstellung _nicht_ rechtfertigen, eine Geschwindigkeit von 101km/h hingegen schon. Denn an der Sache, dem Motorrad, ändert sich nichts, die Eigenschaften bleiben die gleichen. Lediglich die charakterliche Eignung wäre meiner (unfachmännischen) Meinung nach hier ein Kriterium, welcher aber mit dem Bußgeld und dem Fahrverbot bereits Rechnung getragen wurde. Eine Sicherstellung wäre damit mMn erst dann gerechtfertigt, wenn der betroffene Fahrer am gleichen Tag in einer weiteren Kontrolle erneut mit einem gravierenden Verstoß auffällig wird, da vorher nicht davon ausgegangen werden kann (und darf -> in dubio pro reo, also Unschuldsvermutung), dass dieser Fahrer auch nachdem er ertappt worden ist, weiterhin rasen wird.