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led beleuchtung
Verfasst: Di 28. Aug 2007, 18:40
von Nobody
gibts egtl ein ordungshüter unter uns??
also ich wollte mal von euch wissen wie es bei dem thema aussieht..da sagt jeder was anderes! manche kommen mit ausnahmen und so weiter!!
wie sieht es mit led beleuchtung beim bike ähnlich unterbodenbeleuchtung beim auto aus??
also entweder unter am bug die straße beleuchten oder den motor oda sowas halt
manche sagen der rein anbau ist verboten andere sagen wenns nur mit parklicht geschaltet ist darf mans..
was stimmmt???
Verfasst: Di 28. Aug 2007, 18:44
von Synthetic
Ist denke ich verboten, die Lichter sogar anzubauen.
Kann dir nix dazu aber nichts genau sagen, da mir das gar nicht gefällt und es mich so auch null intressiert.
Verfasst: Di 28. Aug 2007, 21:16
von tripletreiber
ich meine mich zu erinnern das anbauen erlaubt, aber der betrieb innerhalb der stvo verboten ist.
ABER du willst dir doch net wirklich so was an die britische schönheit basteln?
Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 00:59
von raining blood
Ich sitz einigermaßen an der Quelle, werd mich mal umhören und meld mich dann wieder...
Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 12:45
von Nobody
raining_blood81 hat geschrieben:Ich sitz einigermaßen an der Quelle, werd mich mal umhören und meld mich dann wieder...
das wäre top! danke schonmal PDT_Armataz_07
Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 14:53
von raining blood
Hierbei sind die §§ 50 ff StVZO ausschlaggebend, welche vom eigentlichen Wortlaut aber nicht das Meiste hergeben.
Ich erspare mir auf alle Einzelheiten einzugehen, unterm Strich ist erlaubt:
- das Anbringen von Zusatzleuchten (am Reifen, im Motorblock etc.) ist grundsätzlich zulässig, wenn diese nicht bei eingeschalteten Motor laufen (können)
...teilweise wird eine mechanische Sperre (Erdung) verlangt, welche verhindert, dass die Leuchten bei eingeschalteter Zündung aktiv sein können.
Es ist jedoch völlig
verboten die Dinger im öffentlichen Straßenverkehr eingeschaltet zu haben, wenn das Fahrzeug geführt wird, was sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann, wenn durch die Beleuchtung die Gefährdung (d.h. Behinderung) anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist (§ 19 Abs. 2 S.2 Nr.2 StVZO)--> 3 Pkte, 50 € Bußgeld + Verwaltungsgebühren und jede Menge Ärger...
Ist eine solche Gefährdung nicht anzunehmen (z.B. bei sehr schwacher Beleuchtung) liegt folgender Verstoß vor:
Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder
für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen (§ 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat)
Kostenpunkt: 20 € (Fahrlässigkeit) und ggf. vor Ort die Leuchten abmontieren.
Manche Polizisten begründen teilw. eine vorsätzliche Tatbegehung (strittig), was eine Verdopplung des Regelsatzes auf 40 € und einen Pkt. zur Folge hat.
Hierbei muss jedoch beweisen werden,
- dass der Fahrer die Beleuchtung vorsätzlich eingeschaltet hat (begründbar, wenn er die Leuchten direkt vor der Melone hat)
UND
der Fahrer nachweislich vorgeworfen werden kann, dass er wusste, dass diese Handlung verboten war...
Zum Nachdenken: folglich ist es sogar den LKW-Fahrern grds. untersagt im Führerhaus ihre tuckige Weihnachtsbeleuchtung oder ihr blinkendes Namensschild während der Fahrt einzuschalten [smilie=s012.gif]
Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 16:06
von Synthetic
Nochmals: Super Beitrag raining_blood81!!!! Das hat Hand und Fuss! PDT_Armataz_07
Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 16:23
von raining blood
Danke, man tut was man kann PDT_Armataz_07
Verfasst: Mi 29. Aug 2007, 20:58
von Nobody
raining_blood81 hat geschrieben:Danke, man tut was man kann PDT_Armataz_07
find ich top tausend dank PDT_Armataz_18
gibts jetzt en technik freak der mir des mit der erdung mal verklickern kann?
Verfasst: So 14. Okt 2007, 12:00
von Nobody
gibts jetzt en technik freak der mir des mit der erdung mal verklickern kann? Mr. Green
gibts da keinen der sich bissle auskennt und weis was da gemeint is und wie mers macht?