Frage zum Thema "geblitzt werden"
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Topic author - Dauerbrenner
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Frage zum Thema "geblitzt werden"
Moin!
Tja, ich bin heute das erste Mal mit dem Mopped geblitzt worden. Auf der BAB, 60 erlaubt, ich hatte zwischen 80 und 85 drauf. Anschließend raugeholt wurde ich nicht. Da dürfte dann doch eigentlich nichts weiter passieren, oder? War kein Blitzer "nach hinten", aber evtl. hat sich ja ein Beamter mein Kennzeichen notiert. Wie sähe es da mit der Beweiskraft aus?
Tja, ich bin heute das erste Mal mit dem Mopped geblitzt worden. Auf der BAB, 60 erlaubt, ich hatte zwischen 80 und 85 drauf. Anschließend raugeholt wurde ich nicht. Da dürfte dann doch eigentlich nichts weiter passieren, oder? War kein Blitzer "nach hinten", aber evtl. hat sich ja ein Beamter mein Kennzeichen notiert. Wie sähe es da mit der Beweiskraft aus?
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- Tripler
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ja das ist die gute frage ich hab die erfahrung gemacht.
Also da sie nicht denn fahrer identifizieren können aber das kennzeichen haben können sie dieses mit denn Foto vergleichen. Im Landesbetriebverkehr ist dein Kennzeichen ja Registriert anhand dieser daten können sie sehen das dein kennzeichen auch zum Mopett passt.
Jetzt zu der sache mit denn Fahrer wie schon gesagt da sie denn Fahrer ja nicht erkennen machen sie es so das im Zweifel der Halter haftet ob du nun gefahren bist oder nicht.
Also da sie nicht denn fahrer identifizieren können aber das kennzeichen haben können sie dieses mit denn Foto vergleichen. Im Landesbetriebverkehr ist dein Kennzeichen ja Registriert anhand dieser daten können sie sehen das dein kennzeichen auch zum Mopett passt.
Jetzt zu der sache mit denn Fahrer wie schon gesagt da sie denn Fahrer ja nicht erkennen machen sie es so das im Zweifel der Halter haftet ob du nun gefahren bist oder nicht.
Puhhh endlich ist der Rote bereich zu Ende....
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Topic author - Dauerbrenner
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Eben das ist meine Sorge: seltenes Motorrad + seltene Kombi, eine Halterfeststellung dürfte also gar nicht mal sooo schwer sein, zumal ich auf der Strecke regelmäßig unterwegs bin.Synthetic hat geschrieben:Würde sagen: "Glück gehabt!" PDT_Armataz_07
Ohne Foto deines Kennzeichens wird der Beweis sehr schwierig werden.
Könnte ja jeder mit einer schwarzen Daytona und ner gelben Dainese-Kombi gewesen sein.
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Falls jemand die Nummer hat. Auf der Autobahn hockt doch nicht wirklich ein Bulle im Gebüsch und schreibt sich die Kennzeichen auf, oder???Jack_Daytona hat geschrieben:Also da sie nicht denn fahrer identifizieren können aber das kennzeichen haben können sie dieses mit denn Foto vergleichen. Im Landesbetriebverkehr ist dein Kennzeichen ja Registriert anhand dieser daten können sie sehen das dein kennzeichen auch zum Mopett passt
Ist das in Deutschland wirklich so? Ich dachte, der Fahrer haftet und nicht der Halter. Deshalb musst du ja auch in DE ein Foto haben vom Fahrer. Wenn man den Fahrer nicht wirklich erkennen kann, ist das ganze doch immer anfechtbar, habe ich gedacht. In der Schweiz ist es anders, da haftet immer der Halter.Jack_Daytona hat geschrieben:Jetzt zu der sache mit denn Fahrer wie schon gesagt da sie denn Fahrer ja nicht erkennen machen sie es so das im Zweifel der Halter haftet ob du nun gefahren bist oder nicht.
Und wenn schon, nach Abzug Toleranz hast du 15 km/h zuviel auf der Autobahn, das kost doch nix!
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Topic author - Dauerbrenner
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Ein par Meter hinter der versteckt aufgestellten Radarfalle stand ein VW-Bus mit dem "Bedienpersonal", wäre also möglich, dass die das Kenzeichen aufgeschrieben haben, auch wenn das sicherlich nicht der Hauptgrund für ihre Anwesenheit dort ist.Synthetic hat geschrieben: Falls jemand die Nummer hat. Auf der Autobahn hockt doch nicht wirklich ein Bulle im Gebüsch und schreibt sich die Kennzeichen auf, oder???
Könnte aber auch bei knapp 21 km/h liegen, ads wäre dann immerhin schon 1 Punkt. Zwar nix wildes, aber es wäre mein erster und das muss ja auch nicht sein...Synthetic hat geschrieben:Und wenn schon, nach Abzug Toleranz hast du 15 km/h zuviel auf der Autobahn, das kost doch nix!
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- Tripler
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Also ich kann halt nur von meiner Erfahrung sprechen da musste ich Zahlen da stand auch ein netter herr in Grün und hat mein kennzeichen notiert. Ich musste zahlen.
Die fragten mich noch wer gefahren ist ich sagte ich wüsste es nicht wo der typ nur meinte im Zweifel haftet der halter.
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Mit ner Verkehrsrechtschutzverischerung und nem Anwalt ist das bestimmt anfechtbar...Jack_Daytona hat geschrieben:Also ich kann halt nur von meiner Erfahrung sprechen da musste ich Zahlen da stand auch ein netter herr in Grün und hat mein kennzeichen notiert. Ich musste zahlen.
Die fragten mich noch wer gefahren ist ich sagte ich wüsste es nicht wo der typ nur meinte im Zweifel haftet der halter.
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Topic author - Dauerbrenner
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Bei vielen Versicherungen ist es so, dass man die ersten 150-300€ selbst bezahlen muss, das lohnt sich nicht so recht bei Bußgeldbescheiden um die 50€... Vielleicht wird auch gerade darauf spekuliert?Synthetic hat geschrieben:Mit ner Verkehrsrechtschutzverischerung und nem Anwalt ist das bestimmt anfechtbar...Jack_Daytona hat geschrieben:Also ich kann halt nur von meiner Erfahrung sprechen da musste ich Zahlen da stand auch ein netter herr in Grün und hat mein kennzeichen notiert. Ich musste zahlen.
Die fragten mich noch wer gefahren ist ich sagte ich wüsste es nicht wo der typ nur meinte im Zweifel haftet der halter.
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Bei ner Verkehrsrechtsschutz mußt du gar nichts zahlen! Die Anwaltskosten, die sich ja eh meist auf einen Schriftverkehr beschränken, werden komplett von der Verkehrsrechtsschutzversicherung getragen!
Hatte da schon ein paar Diskrepanzen mit einem Autovermieter!
Und zum Thema geblitzt werden...die Polizei muß dir nachweisen, das du gefahren bist!
Hatte da schon ein paar Diskrepanzen mit einem Autovermieter!
Und zum Thema geblitzt werden...die Polizei muß dir nachweisen, das du gefahren bist!
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- Dauerbrenner
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Die Beweislast liegt tatsächlich bei der Polente, ABER:
rechtlich sind natürlich Ermittlungen zulässig, wobei i.d.R. ein Foto vom Personalausweises mit dem aktuellen Blitzfoto verglichen wird (z.B. beim offenen Helm...Gruß an die Cruiser-Fraktion PDT_Armataz_07 ), aber auch Wohnungsdurchsuchungen (!), Nachbarberfragungen etc. sind rechtlich zulässig, jedoch nicht üblich...und bei deinem ersten Kinderverstoß erst recht nicht zu erwarten....
Falls das Kennzeichen notiert wurde, kann dich jedoch folgendes erwarten:
Du wirst als Halter als Zeuge (!) angeschrieben und gebeten den Fahrer zu benennen. Dann hast du 2 Möglichkeiten:
Schlimmstenfalls wird dir jedoch ein Fahrtenbuch nach § 31a StVZO auferlegt werden, dass du erst einmal ne Zeit führen darfst und jederzeit auf Verlangen vorzulegen hast PDT_Armataz_25
Aber unterm Strich solltest du erst einmal Ruhe bewahren, die Verjährungsfrist beträgt drei Monate....bis dahin musst du als Betroffener einer VOwi (=Verkehrsordnungswidrigkeit) angeschrieben werden, hierbei zählt das Datum im Kopf des Schreibens. Wenn du lediglich als Zeuge angeschrieben wurdest ist der Keks gegessen PDT_Armataz_07
Aber lass den Kopf nicht hängen, das wird mit Sicherheit nicht das letzte Mal mit der Tona gewesen sein, dass man dich abschießt Yellow_Colorz_PDT_07
rechtlich sind natürlich Ermittlungen zulässig, wobei i.d.R. ein Foto vom Personalausweises mit dem aktuellen Blitzfoto verglichen wird (z.B. beim offenen Helm...Gruß an die Cruiser-Fraktion PDT_Armataz_07 ), aber auch Wohnungsdurchsuchungen (!), Nachbarberfragungen etc. sind rechtlich zulässig, jedoch nicht üblich...und bei deinem ersten Kinderverstoß erst recht nicht zu erwarten....
Falls das Kennzeichen notiert wurde, kann dich jedoch folgendes erwarten:
Du wirst als Halter als Zeuge (!) angeschrieben und gebeten den Fahrer zu benennen. Dann hast du 2 Möglichkeiten:
- ->Dann sagst du, dass du wie üblich einen Verwandten hast ne Probefahrt machen lassen. Dieser war nur zu besuch da und wohnt in nen anderen Bundesland am Arsch der Welt. Den Namen brauchst du aufgrund des Zeugnisbverweigerungs eh nicht nennen oder
-> du bestreitest einfach alles und verweigerst die Aussage
Schlimmstenfalls wird dir jedoch ein Fahrtenbuch nach § 31a StVZO auferlegt werden, dass du erst einmal ne Zeit führen darfst und jederzeit auf Verlangen vorzulegen hast PDT_Armataz_25
Aber unterm Strich solltest du erst einmal Ruhe bewahren, die Verjährungsfrist beträgt drei Monate....bis dahin musst du als Betroffener einer VOwi (=Verkehrsordnungswidrigkeit) angeschrieben werden, hierbei zählt das Datum im Kopf des Schreibens. Wenn du lediglich als Zeuge angeschrieben wurdest ist der Keks gegessen PDT_Armataz_07
Aber lass den Kopf nicht hängen, das wird mit Sicherheit nicht das letzte Mal mit der Tona gewesen sein, dass man dich abschießt Yellow_Colorz_PDT_07
Mangelnde Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt
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Topic author - Dauerbrenner
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Danke für die Tipps PDT_Armataz_07
Aber wenn die mich tatsächlich anschreiben und um eine Aussage bitten, dann werde ich das wohl einfach zugeben. Ist zwar nicht schön, 40€ zu bezahlen und evtl. den ersten Punkt zu kriegen, aber ich bin nunmal gefahren und hab's selbst verbockt. 4 Jahre Bundeswehr haben mich obrigkeitshörig genug gemacht, um keine Falschaussagen zu tätigen und ein evtl. drohendes Fahrtenbuch fände ich wesentlich schlimmer als 40€ und nen Punkt...
Aber wenn die mich tatsächlich anschreiben und um eine Aussage bitten, dann werde ich das wohl einfach zugeben. Ist zwar nicht schön, 40€ zu bezahlen und evtl. den ersten Punkt zu kriegen, aber ich bin nunmal gefahren und hab's selbst verbockt. 4 Jahre Bundeswehr haben mich obrigkeitshörig genug gemacht, um keine Falschaussagen zu tätigen und ein evtl. drohendes Fahrtenbuch fände ich wesentlich schlimmer als 40€ und nen Punkt...
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Hatte letzte Saison auch Glück gehabt... war im Harz unterwegs mit ner relativ kleinen Truppe.
Waren in der Truppe so bei 140-150 Marschtempo als es nahezu jeden geblitzt hat (es waren 70 erlaubt, im Nachhinein gesehen).
Es kam nichts, zu keinem. Wie ich von meinem Bekannten erfuhr (der hier im Landkreis die Blitzerfotos verwaltet) waren die Rückblitzanlagen ausgeschaltet an dem Tag.. sonst wär mein Jagdschein schon länger wieder weg^^
So long, Glück gehabt und weiter gehts
Waren in der Truppe so bei 140-150 Marschtempo als es nahezu jeden geblitzt hat (es waren 70 erlaubt, im Nachhinein gesehen).
Es kam nichts, zu keinem. Wie ich von meinem Bekannten erfuhr (der hier im Landkreis die Blitzerfotos verwaltet) waren die Rückblitzanlagen ausgeschaltet an dem Tag.. sonst wär mein Jagdschein schon länger wieder weg^^
So long, Glück gehabt und weiter gehts