Händler als Vorbesitzer
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Topic author - Tripler
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Händler als Vorbesitzer
Hallo Leute,
wenn der Händler im Fahrzeugbrief als Vorbesitzer eingetragen ist
und das Bike schon 7000 km drauf hat,
bedeuted das automatisch, dass das eine Vorführmaschine ist?
Gruß
wenn der Händler im Fahrzeugbrief als Vorbesitzer eingetragen ist
und das Bike schon 7000 km drauf hat,
bedeuted das automatisch, dass das eine Vorführmaschine ist?
Gruß
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- Daytonator
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Re: Händler als Vorbesitzer
Händler als Vorbesitzer spricht für Vorführer, ja. Allerdings sind 7.000 km schon echt heftig...
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Re: Händler als Vorbesitzer
ist da das Gewerbe (also Motorradhandel XY) oder die Privatperson eingetragen?
wenns das Gewerbe ist, dann wars vielleicht n Geschäftsfahrzeug...
das geht bei Motorrädern genau wie bei Autos...
wenn ein Privatmann eingetragen ist hatte es zumindest nix mit dem Gewerbe zu tun..
in beiden Fällen denk ich ist n Vorführer unwahrscheinlich..
das gibt doch nur Verischerungsprobleme bei Unfällen, oder nicht???
für Probefahrten gibts rote Nummernschilder...
wenns das Gewerbe ist, dann wars vielleicht n Geschäftsfahrzeug...
das geht bei Motorrädern genau wie bei Autos...
wenn ein Privatmann eingetragen ist hatte es zumindest nix mit dem Gewerbe zu tun..
in beiden Fällen denk ich ist n Vorführer unwahrscheinlich..
das gibt doch nur Verischerungsprobleme bei Unfällen, oder nicht???
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- Daytonator
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Re: Händler als Vorbesitzer
Wieso Probleme? Händler (Gewerbe) als eingetragener Vorbesitzer bei wenig km-Leistung spricht für VOrführer (spreche dort aus eigener Erfahrung, habe selbst eine solche 675) - nur halt keine 7000 km...
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Topic author - Tripler
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Re: Händler als Vorbesitzer
Was mich nur verwundert ist halt, dass an der Kleinen Carbonteile und andere vergoldete Spielereien verbaut sind, Vorführer sind da doch eigentlich immer im Originalen Zustand anzutreffen oder täusche ich mich da?
Im Fahrzeigbrief ist nur sein Vorname bzw der Nachnahme eingetragen...von Firma keine Spur..vielleicht war das auch sein privater [smilie=s014.gif]
Im Fahrzeigbrief ist nur sein Vorname bzw der Nachnahme eingetragen...von Firma keine Spur..vielleicht war das auch sein privater [smilie=s014.gif]
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- Daytonator
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Re: Händler als Vorbesitzer
SibirianTiger hat geschrieben:Was mich nur verwundert ist halt, dass an der Kleinen Carbonteile und andere vergoldete Spielereien verbaut sind, Vorführer sind da doch eigentlich immer im Originalen Zustand anzutreffen oder täusche ich mich da?
Im Fahrzeigbrief ist nur sein Vorname bzw der Nachnahme eingetragen...von Firma keine Spur..vielleicht war das auch sein privater [smilie=s014.gif]
Dann hatte er sie als Privatperson angemeldet. Das ist dann eher ein Privatfzg. gewesen als ein gewerblicher Vorführer. Dann sind auch due 7.000 Kilometer Laufleistung nachvollziehbar.
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Re: Händler als Vorbesitzer
wird bei roten Nummernschildern der Händler in die Papiere eingetragen?alex hat geschrieben:Wieso Probleme? Händler (Gewerbe) als eingetragener Vorbesitzer bei wenig km-Leistung spricht für VOrführer (spreche dort aus eigener Erfahrung, habe selbst eine solche 675) - nur halt keine 7000 km...
Ich dachte immer die roten Kennzeichen seien Personen- und nicht fahrzeugbezogen?
Sonst würde doch in jedem Fahrzeug mit dem mal ne Probefahrt gemacht wurde der entsprechende Händler in den Papieren stehen?
der Händler kann doch nicht einfach n Motorrad auf sein Gewerbe zulassen und dann Hinz und Kunz damit Probefahrten machen lassen oder versteh ich das falsch?
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Re: Händler als Vorbesitzer
Wenn das Gewerbe als Vorbesitzer drinsteht, hatte das Motorrad ein amtliches Kennzeichen, und kein rotes Schild. War bei mir jedenfalls so.Raupe hat geschrieben:wird bei roten Nummernschildern der Händler in die Papiere eingetragen?alex hat geschrieben:Wieso Probleme? Händler (Gewerbe) als eingetragener Vorbesitzer bei wenig km-Leistung spricht für VOrführer (spreche dort aus eigener Erfahrung, habe selbst eine solche 675) - nur halt keine 7000 km...
Ich dachte immer die roten Kennzeichen seien Personen- und nicht fahrzeugbezogen?
Sonst würde doch in jedem Fahrzeug mit dem mal ne Probefahrt gemacht wurde der entsprechende Händler in den Papieren stehen?
der Händler kann doch nicht einfach n Motorrad auf sein Gewerbe zulassen und dann Hinz und Kunz damit Probefahrten machen lassen oder versteh ich das falsch?
Und natürlich kann er dann Probefahrten machen lassen, denn das Motorrad ist ja als Vorführmaschine gedacht.
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Re: Händler als Vorbesitzer
Lass Dich da nicht täuschen. Als Einzelunternehmer heisst die Firma wie der Inhaber (rechtlich gesehen)alex hat geschrieben:
Dann hatte er sie als Privatperson angemeldet. Das ist dann eher ein Privatfzg. gewesen als ein gewerblicher Vorführer. Dann sind auch due 7.000 Kilometer Laufleistung nachvollziehbar.
Beispiel von mir. Fa. Jalousien-Vogel. Aber rechtlich (auch Steuer) eben Fa. Uwe Vogel
@tiger aus sibirien. Händler verbauen immer öfter Zubehör, um dem Kunden zu zeigen, was geht. Und er es natürlich gleich beim Händler kauft und verbauen lässt.
Und je nach Ecke in Deutschland sind 7000Km für nen Vorführer nicht ungewöhnlich....zumindest nicht in Bärlin
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Re: Händler als Vorbesitzer
also in stuttgart sind max. 2000km normal bei nem vorführer.
aber wenn sie gut dasteht warum nicht?
hast ihn mal gefragt, vielleicht kann ers ja plausibel erklären!
aber wenn sie gut dasteht warum nicht?
hast ihn mal gefragt, vielleicht kann ers ja plausibel erklären!
Re: Händler als Vorbesitzer
da denk ich wird sich die Versicherung aber bedanken...alex hat geschrieben:Wenn das Gewerbe als Vorbesitzer drinsteht, hatte das Motorrad ein amtliches Kennzeichen, und kein rotes Schild. War bei mir jedenfalls so.Raupe hat geschrieben:wird bei roten Nummernschildern der Händler in die Papiere eingetragen?alex hat geschrieben:Wieso Probleme? Händler (Gewerbe) als eingetragener Vorbesitzer bei wenig km-Leistung spricht für VOrführer (spreche dort aus eigener Erfahrung, habe selbst eine solche 675) - nur halt keine 7000 km...
Ich dachte immer die roten Kennzeichen seien Personen- und nicht fahrzeugbezogen?
Sonst würde doch in jedem Fahrzeug mit dem mal ne Probefahrt gemacht wurde der entsprechende Händler in den Papieren stehen?
der Händler kann doch nicht einfach n Motorrad auf sein Gewerbe zulassen und dann Hinz und Kunz damit Probefahrten machen lassen oder versteh ich das falsch?
Und natürlich kann er dann Probefahrten machen lassen, denn das Motorrad ist ja als Vorführmaschine gedacht.
kannst mal nachschlagen was eine für Probefahrten eigentlich gedachtes Kennzeichen kostet und welche Anforderungen dabei an Händler von Seiten der Versicherung aufgrund des Risikos gestellt werden...
die jubeln wenn jemand versucht die roten Kennzeichen an einem Vorführer durch ne normale Zulassung zu umgehen...
Gruss
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Re: Händler als Vorbesitzer
Die 675, die ich beim Händler probe gefahren bin, hatte auch diverse Carbonteile und ein normales Kennzeichen. Die Vorführer werden ja auch gern mal über's Wochenende vermietet. Wenn der Händler oder seine Mitarbeiter dann auch "privat" ne Runde damit drehen, können da schonmal 7.000km zusammen kommen.
mein schwanz brennt!
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Re: Händler als Vorbesitzer
Genau! Das T-Rent Programm wird doch mit den gleichen Maschinen bestückt, die auch für Probefahrten bei den Händlern stehen - und die werden dann ganz normal zugelassen. Die rote 09er, die ich probegefahren bin (Niederlassung Berlin) hatte bereits im Mai 6500 Klamotten runter. Arrow, Gelsitz, CNC-Behälter, Carbonteile. Guck mal bei mobile.de, da sind regelmäßig Händlerbikes/Vorführer mit reichlich Zubehör drin.sid hat geschrieben:Die 675, die ich beim Händler probe gefahren bin, hatte auch diverse Carbonteile und ein normales Kennzeichen. Die Vorführer werden ja auch gern mal über's Wochenende vermietet. Wenn der Händler oder seine Mitarbeiter dann auch "privat" ne Runde damit drehen, können da schonmal 7.000km zusammen kommen.
Was mich damals vom Kauf dieses Bikes abgehalten hat: als Vorführer/Mietfahrzeug 6500 km, da kann man sich denken, wie sorgfältig das Bike "eingefahren" wurde. Nämlich gar nicht. Dann lieber gebraucht von privat - meine Meinung.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen."
(Karl Valentin)
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Re: Händler als Vorbesitzer
[smilie=m000.gif] oder gleich neu, aber genau meine meinung was gegen vorführer spricht.oPoKsEn hat geschrieben: Genau! Das T-Rent Programm wird doch mit den gleichen Maschinen bestückt, die auch für Probefahrten bei den Händlern stehen - und die werden dann ganz normal zugelassen. Die rote 09er, die ich probegefahren bin (Niederlassung Berlin) hatte bereits im Mai 6500 Klamotten runter. Arrow, Gelsitz, CNC-Behälter, Carbonteile. Guck mal bei mobile.de, da sind regelmäßig Händlerbikes/Vorführer mit reichlich Zubehör drin.
Was mich damals vom Kauf dieses Bikes abgehalten hat: als Vorführer/Mietfahrzeug 6500 km, da kann man sich denken, wie sorgfältig das Bike "eingefahren" wurde. Nämlich gar nicht. Dann lieber gebraucht von privat - meine Meinung.
niemand fährt die warm, jeder will glei draufsitzen und gas geben etc.
ich habs damals nicht so gemacht, bin aber auch nur 10 km gefahren und war überzeugt
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Topic author - Tripler
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Re: Händler als Vorbesitzer
Hab mich nochmalls beim Händler erkundigt.
Der hat gemeint, da es ein Import Modell aus England ist
und er diese nach Deutschland eingeführt hat,
hat er die Daytona gleich auf seinen Namen angemeldet.
Um später wenn er sie wieder verkauft bei der Anmeldung
keine Schwierigkeiten (wie z.B. das Vorführen des Modells)
beim Käufer entstehen.
Gruß
Der hat gemeint, da es ein Import Modell aus England ist
und er diese nach Deutschland eingeführt hat,
hat er die Daytona gleich auf seinen Namen angemeldet.
Um später wenn er sie wieder verkauft bei der Anmeldung
keine Schwierigkeiten (wie z.B. das Vorführen des Modells)
beim Käufer entstehen.
Gruß