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Schweizerische STV bezgl. austauschauspuff

Verfasst: So 9. Dez 2007, 12:40
von Johnny Winter
Hallo!

Da es doch einige schweizer hier gibt hab ich mir gedacht ich poste hier mal den auszug für austauschschalldämpfer.

- Legal sind nur Schalldämpfer, die mit einer CH-Eignungserklärung des Importeurs ausgeliefert werden.
- Diese Bestätigung muss mit dem Fahrzeugausweis mitgeführt werden.
- Darin bestätigt der Importeur im Besitz der vollständigen EG- bzw. ECE-Genehmigungsdokumente zu sein.
- Eine EG-ABE genügt in der Schweiz nicht! Es ist der komplette EG-Prüfbericht mit sämtlichen Motor- und
Messdaten zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig. Diese Papiere werden vom Schalldämpfer-
Hersteller normalerweise nicht an Endkunden herausgegeben.
- Eine Eintragung eines Austausch-Schalldämpfers mit CH-Eignungserklärung in den Fahrzeugausweis ist
nicht nötig und wird von vielen Strassenverkehrsämtern abgelehnt.
- Schalldämpfer mit integriertem Katalysator dürfen nur durch Anlagen mit ebenfalls integriertem Katalysator
ersetzt werden. Dies gilt schon lange, wird nun aber konsequent durchgesetzt.
- Wird das Geräusch einer Anlage als störend oder lästig empfunden, wird eine Vorbeifahrtsmessung nötig.
Als Vorselektion kann eine Standmessung dienen. Dabei darf der Referenzwert des Typenscheins nicht
überschritten werden.
- Alle Anlagen, welche die Schweizer Bestimmungen nicht erfüllen, können mittels Lärmmessung im DTC
geprüft werden, was aber mit beträchtlichen Kosten verbunden ist.
- Am 18. Mai 2006 tritt die EU-Richtlinie 2005/30/EG in Kraft. Diese neue Richtlinie ersetzt die 97/27/EG
und gibt den Nachrüst-Schalldämpferherstellern erstmals die Möglichkeit Anlagen mit Katalysator
prüfen zu lassen.
- Link zum Merkblatt "Austauschschalldämpfer" der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter)

Verfasst: So 9. Dez 2007, 13:10
von Nobody
wie sieht des aus wenn ich mit nem zubehör pott der in dt erlaubt is in die schweiz fahre und da kontrolliert werde und dieser für die schweizer richtlinien zu laut sin??
was droht mir dann als touri?

Verfasst: So 9. Dez 2007, 13:50
von Johnny Winter
wenn er in DE erlaubt ist und eingetragen sollte dir meiner meinung nach nix passiere, lasse mich aber gerne besserem belehren

Verfasst: Di 29. Jan 2008, 18:05
von 675er Chris
Nobody hat geschrieben:wie sieht des aus wenn ich mit nem zubehör pott der in dt erlaubt is in die schweiz fahre und da kontrolliert werde und dieser für die schweizer richtlinien zu laut sin??
was droht mir dann als touri?
tja, genau die selbe frage stelle ich mir auch gerade!
wer von unseren schweizern oder exildeutschen weis denn da was genaueres

mein ich komm ja selten in die schweiz, aber mal auf a kleines treffen sollte sich das 08 ja mal ausgehn.

Verfasst: Mi 30. Jan 2008, 10:17
von sid
da passiert dir nix, zumindest solange du ne e-nummer hast und nichts manipuliert ist. ich wurde mal in CH aufgehalten und der polizist hat sich die e-nummer zeigen lassen und mich dann weitergeschickt. wahrscheinlich hat sich auch dort rumgesprochen, dass DB-eater reingehören, also würd ich die drinlassen.

@ johnny winter und nobody: eine eintragung in die papiere ist bei uns nicht nötig, solange der topf nen e-stempel hat.