Garantie verfällt bei Fahrt auf Kringel?!
Garantie verfällt bei Fahrt auf Kringel?!
Moinzen!
Ich habe just gehört, dass die Garantie u.U. erlöschen kann, wenn man in der Garantiezeit (24 Mon. bei T.) auf dem Kringel unterwegs war.
Schlimmstenfalls sogar schon, wenn man ein Sicherheitstraining mitmacht!
Ja, hallo - das geht ja mal gar nicht!
Hat da schon jemand Erfahrungen mit Triumph gesammelt?
Ich werde mich da mal bei meinem Händler schlau fragen.
Bunte Grüße
Black675
P.S.
Der Thread könnte auch an anderer Stelle passen. Falls die Mods ihn umhängen wollen - nur zu.
Ich habe just gehört, dass die Garantie u.U. erlöschen kann, wenn man in der Garantiezeit (24 Mon. bei T.) auf dem Kringel unterwegs war.
Schlimmstenfalls sogar schon, wenn man ein Sicherheitstraining mitmacht!
Ja, hallo - das geht ja mal gar nicht!
Hat da schon jemand Erfahrungen mit Triumph gesammelt?
Ich werde mich da mal bei meinem Händler schlau fragen.
Bunte Grüße
Black675
P.S.
Der Thread könnte auch an anderer Stelle passen. Falls die Mods ihn umhängen wollen - nur zu.
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Ja, nee, is klar.GentlemanJack hat geschrieben:naja, dann transportieste se irgendwie nach hause und sagst danach: die ist mir bei ner ausfahrt verreckt.Black675 hat geschrieben:Na, z.B. wenn Dir die Kiste auf dem Kringel verreckt.GentlemanJack hat geschrieben:Öhm...woher wollen die bitte wissen, dass man auf dem Kringel unterwegs war?
Das was Du vorschlägst ist Versicherungsbetrug (uiiuuuiihui) und das andere ist das, was einem tatsächlich zusteht.
Ich will ja nur wissen, OB ich die Karre wegtransportieren muss, oder ob ich mit dem tiefsten Brustton der Überzeugung den Garantieantrag unterschreiben kann.
Das es immer Tricks und Kniffe gibt, um Regeln zu unterlaufen ist mir schon klar.
die kommt doch erst morgen raus ^^.. hasten abo wa.. naja ich bin ja mal auf morgen gespannt.^^
ist aber sicher nicht wahr..
schgaut euch mal den 4 Seitigen PS Bericht "Haftgrenze" in der aktuellen Ausgabe (Februar 2008 S80-84 an..
da ist alles sehr gut und ausführlich erklärt was das thema betrifft..
hmm.. geht aber da eher um versicherungen als um Garantie..
naja
ist aber sicher nicht wahr..
schgaut euch mal den 4 Seitigen PS Bericht "Haftgrenze" in der aktuellen Ausgabe (Februar 2008 S80-84 an..
da ist alles sehr gut und ausführlich erklärt was das thema betrifft..
hmm.. geht aber da eher um versicherungen als um Garantie..
naja
Zuletzt geändert von the_sisko am Do 31. Jan 2008, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
Das Erkennen der eigenen Fähigkeiten eröffnet die Prinzipien der Möglichkeiten
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die verkaufen die kiste als supersportbrenner mit bester performance auf dem track und dann versuchen die sich aus der garantie zu schleichen?
ich hör wohl nicht richtig.
da muß man dann wohl die verendete kiste erst nach hause schlörren.
wenn die mich linken wollen, tu ich das auch.
ist doch eigentlich ganz einfach.
greets dirk
ich hör wohl nicht richtig.
da muß man dann wohl die verendete kiste erst nach hause schlörren.
wenn die mich linken wollen, tu ich das auch.
ist doch eigentlich ganz einfach.
greets dirk
Ich habe NICHT gesagt, dass das bei T. so ist.madix61 hat geschrieben:die verkaufen die kiste als supersportbrenner mit bester performance auf dem track und dann versuchen die sich aus der garantie zu schleichen?
ich hör wohl nicht richtig.
da muß man dann wohl die verendete kiste erst nach hause schlörren.
wenn die mich linken wollen, tu ich das auch.
ist doch eigentlich ganz einfach.
greets dirk
In dem von mir zitierten Artikel steht, dass das bei einigen Herstellern so ist (Namen wurden nicht genannt).
Ich muss heute auch mal die Garantiebedingungen von T. wälzen.
Grundsätzlich bin ich Deiner Meinung. Sportler verkaufen, aber nicht "artgerecht" bewegen dürfen, das geht nicht.
Moinzen!
Ich habe heute einmal in den Garantiebedingungen von TRIUMPH nachgeschlagen.
Bevor wieder Fragen kommen; ich zitiere aus dem Motorrad-Inspektions-Handbuch, Part Number 3855012 Issue 4 January 2006, Page 3:
Bedingungen und Ausschlüsse
Abs. 1:
Die Maschine darf nicht in Rennen eingesetzt, *mißbraucht oder ungenügend instandgehalten werden [...]
*[...] Zu einem Mißbrauch des Motorrads gehört unter anderem jede Verwendung des Motorrads, die nicht im Rahmen der normalen Straßennutzung erfolgt.
Zitatende.
Ich lese daraus, dass Rennen, Renntrainings und ähnliches automatisch zum Verfall der Garantie führt. Sprich: Alle weitere Leistungen von TRIUMPH oder des Händlers laufen außerhalb eines Rechtsanspruchs, sondern nur innerhalb der Kulanz.
Ich für meinen Teil weiß jetzt woran ich bin.
Bunte Grüße
Black675
Ich habe heute einmal in den Garantiebedingungen von TRIUMPH nachgeschlagen.
Bevor wieder Fragen kommen; ich zitiere aus dem Motorrad-Inspektions-Handbuch, Part Number 3855012 Issue 4 January 2006, Page 3:
Bedingungen und Ausschlüsse
Abs. 1:
Die Maschine darf nicht in Rennen eingesetzt, *mißbraucht oder ungenügend instandgehalten werden [...]
*[...] Zu einem Mißbrauch des Motorrads gehört unter anderem jede Verwendung des Motorrads, die nicht im Rahmen der normalen Straßennutzung erfolgt.
Zitatende.
Ich lese daraus, dass Rennen, Renntrainings und ähnliches automatisch zum Verfall der Garantie führt. Sprich: Alle weitere Leistungen von TRIUMPH oder des Händlers laufen außerhalb eines Rechtsanspruchs, sondern nur innerhalb der Kulanz.
Ich für meinen Teil weiß jetzt woran ich bin.
Bunte Grüße
Black675