Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
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Topic author - Knieschleifer
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
Frist ist abgelaufen.. Versicherung hat bisher nicht gezahlt...
zwar ist die Versicherung mit uns in Kontakt getrteten,. wollte sich nochmal melden.. hat dieses aber nicht.
Wir warten nun bis Montag
zwar ist die Versicherung mit uns in Kontakt getrteten,. wollte sich nochmal melden.. hat dieses aber nicht.
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- Dauerbrenner
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
Und auf was willst du bis Montag warten? Ob du es glaubst oder nicht, auch Versicherungen und Banken haben Wochenende, man darf also über Nicht-Werktage weder große Sprünge erwarten noch verlangen.Despi hat geschrieben:Frist ist abgelaufen.. Versicherung hat bisher nicht gezahlt...
zwar ist die Versicherung mit uns in Kontakt getrteten,. wollte sich nochmal melden.. hat dieses aber nicht.
Wir warten nun bis Montag
Nur zur Info: bei meinem Sturz mit klarem Sachverhalt hat es schon 17 Kalendertage gedauert, bis ich das Geld bekommen habe. Du erwartest hier aber bei einem komplizierteren Sachverhalt eine Zahlung innerhalb von 12 Kalendertagen. Das passt einfach hinten und vorne nicht...
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- Dauerbrenner
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
ich verstehe deinen anwalt wirklich nicht.
legt er es wirklich auf eine verhandlung an bevor die versicherung genügend zeit hatte den fall zu prüfen?
na ja mir kann es ja egal sein aber die übliche vorgehensweise ist das sicherlich nicht.
und wenn sich die versicherung nicht meldet rufe ich eben an und frage wie der stand der dinge ist.
ich mach doch nicht von vorn herrein druck.
sonst stellt sich die versicherung stuhr wie bei meiner bekannten.
die hat ihr geld zwar gesehen.
nach 3x prozesieren und vielen anwaltsschreiben.
aber erst nach einem jahr und dann auch nicht alles.
sie dachte auch das sie gleich mit anwalt kommen müßte.
die haben da den längeren atem.
deshalb währe ich zuerst mal freundlich mit den herren bevor ichauf krawall setze.
ich wünsch dir trozdem viel glück.
MfG
Jürgen
legt er es wirklich auf eine verhandlung an bevor die versicherung genügend zeit hatte den fall zu prüfen?
na ja mir kann es ja egal sein aber die übliche vorgehensweise ist das sicherlich nicht.
und wenn sich die versicherung nicht meldet rufe ich eben an und frage wie der stand der dinge ist.
ich mach doch nicht von vorn herrein druck.
sonst stellt sich die versicherung stuhr wie bei meiner bekannten.
die hat ihr geld zwar gesehen.
nach 3x prozesieren und vielen anwaltsschreiben.
aber erst nach einem jahr und dann auch nicht alles.
sie dachte auch das sie gleich mit anwalt kommen müßte.
die haben da den längeren atem.
deshalb währe ich zuerst mal freundlich mit den herren bevor ichauf krawall setze.
ich wünsch dir trozdem viel glück.
MfG
Jürgen
[img]http://img164.imageshack.us/img164/5357/kaeferdn0.gif[/img] [img]http://www.gerd-klug.de/images_02/smile_bike_023.gif[/img]
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Topic author - Knieschleifer
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
ich werdauch nochmal Montag früh mit dem Anwalt schnacken, wie er sich das nun genauer vorstellt.
Sachverhalt.. ist soweit doch sehr klar, denn der kosten der mir riengefahren ist hat esdoch bei der kripo schon zugegeben, nachdem man ihrn natürklich zuerst fassen musste.
Sachverhalt.. ist soweit doch sehr klar, denn der kosten der mir riengefahren ist hat esdoch bei der kripo schon zugegeben, nachdem man ihrn natürklich zuerst fassen musste.
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Topic author - Knieschleifer
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
OK, Anwalt hat nochmal mit der gegnerischen Versicherung gesprochen.
Der Sachbearbeiter der SOVAG, hat die Zahlung der Reperatur zugesichert.
SOVAG und deren Mitglied( der ehemals Flüchtige) kamen bisher aber noch nicht auf einem Nenner..
Das jedoch ist nicht mein Bier.
Der Ufnallgegner hat auf anschreiebn von SOVAG bisher keine Stellung zum Unfall genommen...
Naja evtl schickens ie ja Inkasso Moskau vorbei :p
Die durch die entstandende Ausfallzeit enstandenen Forderungen meinerseits werden nach der Zahlung ders Schadens angegangen.
Erstmal soll wieder ein wenig Ruhe reinkommen.
Der Wagen ist mitlerweile auch vollkommen repariert, das Autohaus rückt den allerdings auch erst nach Eingang der zahlung raus (verständlicherweise).
greets
Despi
Der Sachbearbeiter der SOVAG, hat die Zahlung der Reperatur zugesichert.
SOVAG und deren Mitglied( der ehemals Flüchtige) kamen bisher aber noch nicht auf einem Nenner..
Das jedoch ist nicht mein Bier.
Der Ufnallgegner hat auf anschreiebn von SOVAG bisher keine Stellung zum Unfall genommen...
Naja evtl schickens ie ja Inkasso Moskau vorbei :p
Die durch die entstandende Ausfallzeit enstandenen Forderungen meinerseits werden nach der Zahlung ders Schadens angegangen.
Erstmal soll wieder ein wenig Ruhe reinkommen.
Der Wagen ist mitlerweile auch vollkommen repariert, das Autohaus rückt den allerdings auch erst nach Eingang der zahlung raus (verständlicherweise).
greets
Despi
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
seit wann darf ein autohaus das auto behalten wenn noch nicht bezahlt wurde?
denen würde ich etwas husten.
das ist wohl eher ein fall für den anwalt.
MfG
Jürgen
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
zij00939 hat geschrieben:seit wann darf ein autohaus das auto behalten wenn noch nicht bezahlt wurde?
denen würde ich etwas husten.
das ist wohl eher ein fall für den anwalt.
MfG
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für Menschen die ihr Geld mit Reparaturen verdienen immer gut zu wissen....
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
Wenn die Werkstätten die Fahrzeuge so rausgeben würden, auf das der Kunde "später" überweisst, müssten die bei jeder 3ten Rechnung selber nen Anwalt beauftragen.zij00939 hat geschrieben:seit wann darf ein autohaus das auto behalten wenn noch nicht bezahlt wurde?
denen würde ich etwas husten.
das ist wohl eher ein fall für den anwalt.
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Jürgen
Die Zahlungsmoral der Deutschen ist allerletzte Schublade. Ich bin Handwerker.....ich weiss, wovon ich rede PDT_Armataz_25
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Topic author - Knieschleifer
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
also .. ich find es auch mehr als verstaendlich... .. schließlich sind 6000 euro kein Kleckerbetrag
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
Normalerweise wird eine Abtretungserklärung unterschrieben, das hat deine Mutter wohl vergessen. Das Autohaus hätte somit eine Forderung gegenüber der SOVAG und du dein Auto.
Naja des Weiteren frage ich mich was das für ein Autohaus ist, besteht hier schon kein Vertrauen mehr zum Kunden? Da lobe ich meine VW-Werkstatt immer zufrieden auch wenn die teuerer sind aber nie Probleme und TOP arbeit. PDT_Armataz_07
Naja des Weiteren frage ich mich was das für ein Autohaus ist, besteht hier schon kein Vertrauen mehr zum Kunden? Da lobe ich meine VW-Werkstatt immer zufrieden auch wenn die teuerer sind aber nie Probleme und TOP arbeit. PDT_Armataz_07
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Topic author - Knieschleifer
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
ka was du immer bei meinem Auto mit meiner Mutter hast
§ 647
Unternehmerpfandrecht
Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
Autohaus Thiel, Audi VW und Porsche
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
sorry schmeisse gerade was aus zwei threads durcheinander. auch schaden mit fahrerflucht. Yellow_Colorz_PDT_37
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
er kann die teile auch wieder ausbauen.dazu hat er ein recht.Despi hat geschrieben:ka was du immer bei meinem Auto mit meiner Mutter hast
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Unternehmerpfandrecht
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er hat aber kein recht mein auto b.z.w. motorrad zurückzuhalten.
hat bei mir auch noch keiner gemacht.
sonst währe ich kein kunde mehr.
MfG
Jürgen
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
zij00939 hat geschrieben:er kann die teile auch wieder ausbauen.dazu hat er ein recht.Despi hat geschrieben:ka was du immer bei meinem Auto mit meiner Mutter hast
§ 647
Unternehmerpfandrecht
Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
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er hat aber kein recht mein auto b.z.w. motorrad zurückzuhalten.
hat bei mir auch noch keiner gemacht.
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Jürgen
er kann die Teile nicht einfach wieder ausbauen...aber das ist ne komplizierte Sache...
und er darf dein Auto oder Motorrad behalten!
Poker da beim nächsten mal nicht zu hoch wenn du beim Händler stehst und die Taschen leer sind:-)
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Re: Fahrerflucht ... eventuelle Hinweise benötigt Kreis WAF / GT
Das Recht hat er...lese mal das klein gedruckte auf dem Reparaturvertrag.zij00939 hat geschrieben: er hat aber kein recht mein auto b.z.w. motorrad zurückzuhalten.
hat bei mir auch noch keiner gemacht.
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Jürgen
Hab das einigemale in unserem Autohaus erlebt, da mussten wir teilweise die
Fahrzeuge auf Böcke stellen, damit der Kunde "Nachts" nicht auf Dumme
Gedanken kommt. KEIN SCHERZ !!
DAS ZIEL IST DER WEG!