Soeben schockierendes Email bekommen betreff strassenveror.
Verfasst: Do 25. Nov 2010, 16:15
Liebe Leute,
soeben habe ich folgendes Email in meinem Posteingang gesehen. Ich weis die Daytona betrifft diese Vorschrift "noch"!!!-Nicht aber wer weis was sich unsere lieben politiker noch einfallen lassen um dies weiterzuziehen. Bitte lesen.
Liebe Laverdisti
ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und euch heute Zeit nehmen, um diese Email weiterzuleiten und wichtig, einen Brief ans UVEK – siehe unten – zu verfassen und abzusenden!
Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.
Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige Umweltzonen einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen, welche durch die Städte hindurchführen.
Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen, dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Dieselfahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umweltzonen in den Städten befahren dürfen!
Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich keine Ausnahmen vorgesehen! Dies bedeutet, dass nach Einführung dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädriges Motorfahrzeug, welches vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt Agglomerationen mehr befahren darf.
Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.
Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umweltzonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können!!
Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren.
Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente vorlegen können.
In der Folge ersuche ich Euch nun dringend einen Brief/Mail zu schreiben und möglichst viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen, Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche Stellungnahme abzugeben.
Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis eingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von Umweltzonen bekommen.
Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung, auf dreitausend Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke, Fahrzeugkategorie mit den niedrigsten Versicherungsprämien, nur einwandfreie und originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranenfahrzeug", alle anderen Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für Veteranenfahrzeuge usw. usw. usw.
Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst vielen verschiedenen Argumenten.
Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten Freitag, dem 26. November 2010!!
Brief- und Mailvorlagen hier:
http://www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)
· 01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
· 16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne Code 180
Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „ Ich bin Mitglied bei … oder bspw.
ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten Alvis Graber von 1952 notabene ein
Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann Graber, Wichtrach/BE“
Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die Veteranenszene über die laufende Vernehmlassungsfrist zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz, Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.) selbstverständlich explizit zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.
Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an:
Bundesamt für Strassen
"Vernehmlassung Umweltzonen"
Postfach
3003 Bern
oder per E-Mail an:
svg@astra.admin.ch
und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010 (bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein) abgeschickt sein.
Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten Verordnungstexte inkl. Bussenkatalog (!) ersichtlich.
ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN, FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME ERWIRKEN!!!
Ich habe meinen Teil als Präsi bereits soweit erledigt. Das Schreiben (für Euch als pdf im Anhang) wird noch heute abend in den Briefkasten geworfen.
Herzliche Grüsse
Euer Präsi
PDF Kann ich euch gerne zusenden : einfach email an don_sandro@bluemail.ch
grüsse
soeben habe ich folgendes Email in meinem Posteingang gesehen. Ich weis die Daytona betrifft diese Vorschrift "noch"!!!-Nicht aber wer weis was sich unsere lieben politiker noch einfallen lassen um dies weiterzuziehen. Bitte lesen.
Liebe Laverdisti
ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und euch heute Zeit nehmen, um diese Email weiterzuleiten und wichtig, einen Brief ans UVEK – siehe unten – zu verfassen und abzusenden!
Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.
Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige Umweltzonen einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen, welche durch die Städte hindurchführen.
Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen, dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Dieselfahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umweltzonen in den Städten befahren dürfen!
Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich keine Ausnahmen vorgesehen! Dies bedeutet, dass nach Einführung dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädriges Motorfahrzeug, welches vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt Agglomerationen mehr befahren darf.
Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.
Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umweltzonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können!!
Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren.
Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente vorlegen können.
In der Folge ersuche ich Euch nun dringend einen Brief/Mail zu schreiben und möglichst viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen, Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche Stellungnahme abzugeben.
Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis eingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von Umweltzonen bekommen.
Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung, auf dreitausend Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke, Fahrzeugkategorie mit den niedrigsten Versicherungsprämien, nur einwandfreie und originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranenfahrzeug", alle anderen Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für Veteranenfahrzeuge usw. usw. usw.
Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst vielen verschiedenen Argumenten.
Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten Freitag, dem 26. November 2010!!
Brief- und Mailvorlagen hier:
http://www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)
· 01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)
· 16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne Code 180
Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „ Ich bin Mitglied bei … oder bspw.
ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten Alvis Graber von 1952 notabene ein
Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann Graber, Wichtrach/BE“
Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die Veteranenszene über die laufende Vernehmlassungsfrist zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz, Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.) selbstverständlich explizit zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.
Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an:
Bundesamt für Strassen
"Vernehmlassung Umweltzonen"
Postfach
3003 Bern
oder per E-Mail an:
svg@astra.admin.ch
und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010 (bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein) abgeschickt sein.
Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten Verordnungstexte inkl. Bussenkatalog (!) ersichtlich.
ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN, FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME ERWIRKEN!!!
Ich habe meinen Teil als Präsi bereits soweit erledigt. Das Schreiben (für Euch als pdf im Anhang) wird noch heute abend in den Briefkasten geworfen.
Herzliche Grüsse
Euer Präsi
PDF Kann ich euch gerne zusenden : einfach email an don_sandro@bluemail.ch
grüsse