Mahoney hat geschrieben:the HUK mit 150SB und ohne Drosselmist.bartek hat geschrieben:Wazzup bisschen genauer.Mahoney hat geschrieben:ich zahle ca 350,- mit teilkasko. weiß nicht wer günstiger sein soll... [smilie=thinking1.gif]
Drossel drin (welche)? Welche SB ? Welcher Versicherer? Welche SF ?
Interessiert mich schon. Die Preise variieren ja doch stark.
@DeepRed
dir ist schon klar, dass wenn zwischen November und Februar deine Maschine geklaut wird, diese nicht versichert ist? Einem Kumpel passiert... Soviel zur "Teilzeit-Kasko"^^
Son Quatsch hab ich ja noch nie gehört. wer erzählt euch so nen Scheiß??? Dein Versicherungsheini? Dann mal fix Versicherung wechseln!!!
Zitat aus dem XJR Forum, der Typ ist Rechtsanwalt!
Alles was gesagt wurde ist soweit richtig: Über Saisonkennzeichen bzw. zum Ablauf der Saison muß das Fahrzeug aus dem Verkehrsraum entfernt werden und es tritt eine so genannte Ruhevesicherung ein, die den gleichen Versicherungsschutz umfasst wie du vorher drauf hattest. Sprich du hattest ne Teilkasko ( wegen dem Diebstahlschutz ), dann bleibt es auch ne Kasko in der stillgelegten Zeit.
Wichtig: das nicht angemeldete Fahrzeug darf sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden. Es muß also irgendwo da ein, wo z.B. jemand ohne Führerschin auh Fahren dürfte ( nur mal so als Bsp.) wie in einer Garage oder einem umzäunten Grundstück. Halt richtig weg gesperrt!
Ein Versicherungsschutz über die Hausrat ist leider nicht möglich ( für Hausrat im Kfz gelten wieder andere Regelungen, da geht unter bestimmten Voraussetzungen was . . . ) wenn das Fahrzeug über ein Kennzeichen verfügt. Wenn es aber nicht zugelassen ist und in der Wohnung ( nicht Garage ) z.B. als Deko steht udn entsprechend Fahruntauglich ist, dann wirst du den Versicherungsmann zwar schocken aber meiner Meinung nach müßte eine Absicherung über die Hausrat möglich sein. Der Weg ist aber sicherlich nicht zu empfehlen, da die Ruheversicherung kostenlos und somit eine Extra Prämie in der Hausrat keinen Sinn ergibt . . . außerdem sind da Probleme bei der Abwicklung vorprogrammiert, daher Finger weg
Kurz ein Satz zum Fahrraddiebstahl den du ansprachst und von wegen extra versichern:
Solange sich das Rad bei dir Zuhause ( am besten in deinem eigenen Keller ) befindet, ist es ganz normal über die Hausrat abgesichert. Die Fahrraddienstahlklausel greift erst wenn du das Rad irgendwo auf ner Tour draußen lässt. ( übriegens auch mit Einschränkungen - so nachts immer draußen parken und so, mußt mal in deinen Bedingungen nachsehen ) Wenn du also sagen würdest: Ich fahr immer ne Stunde und dann geht es wieder in den Keller - brauchst du die Fahrraddiebstahlklausel nicht - draußen sitzt du auf dem Teil und zuhause ist es ein Hausratgegenstand . . .