Katalysator in BOS-Krümmer

Fragen und Antworten zu Endtöpfen und Komplettanlagen
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Re: Katalysator in BOS-Krümmer

Beitrag von Liiva » Di 22. Jan 2013, 18:20

Hi Sash,

ich kann mir nicht vorstellen das es innerhalb der 94 dB bleibt.

Der BOS Krümmer hat doch auch noch einen größeren Durchsatz als der originale Krümmer oder?

Optisch erkennt man auch recht schnell das kein Kat mehr vorhanden ist.

Kann dir natürlich passieren das du plötzlich 150 km von zu Hause weg dein Motorrad still gelegt bekommst, kann aber auch genauso gut passieren das du nie richtig kontrolliert wirst.

Die mögliche Problematik Zwecks Versicherung, hast du die mal bedacht?

gruß
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Re: Katalysator in BOS-Krümmer

Beitrag von ICE » Di 22. Jan 2013, 19:05

Also ich kann nur sagen das ist lauter wie die angegeben 94 dB und das der Kat nicht da ist das merkt jeder der das Baike kontrolliert also wenn Mann nach Vorschrift fahren wil sollte Mann es so lassen wie es der Hersteller verbaut und dann hat Mann Ruhe
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Re: Katalysator in BOS-Krümmer

Beitrag von TonaTreiber » Mi 23. Jan 2013, 01:35

Liiva hat geschrieben:Hi Sash,

ich kann mir nicht vorstellen das es innerhalb der 94 dB bleibt.

Der BOS Krümmer hat doch auch noch einen größeren Durchsatz als der originale Krümmer oder?

Optisch erkennt man auch recht schnell das kein Kat mehr vorhanden ist.

Kann dir natürlich passieren das du plötzlich 150 km von zu Hause weg dein Motorrad still gelegt bekommst, kann aber auch genauso gut passieren das du nie richtig kontrolliert wirst.

Die mögliche Problematik Zwecks Versicherung, hast du die mal bedacht?

gruß
Erkennt man optisch recht schnell?

Wo erkennt man denn bei der Tona, dass der Kat fehlt? Den sieht man von Außen doch fast nicht. Zumal man auch erstmal wissen muss, dass da einer dran gehört. Ist ja längst nicht so, dass das bei Motorrädern Standard ist.

Versicherung?

Das is Kokolores. Ein geänderter Krümmer als Ursache bzw. mit Ursache für einen Unfall? Wohl kaum.

Wegen zu Laut will er ja messen - Dazu vielleicht:

"So muß die Polizei messen
(Quelle: MOTORRAD 21/1998)
Bevor eine Standgeräuschmessung am Motorrad durchgeführt wird, muß der
Beamte erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter
dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Zur eigentlichen
Standgeräuschmessung muß sich das Meßgerät im 45-Grad-Winkel und 50
Zentimeter hinter dem Schalldämpfer des Motorrads befinden. Die Messung muß auf
einer freien Asphaltfläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere
Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber
Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei Dreiviertel der
Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann abrupt Gas weggenommen -
es könnten Fehlzündungen auftreten (bes. bei Racing Schalldämpfer). Der lauteste
Meßwert gilt.
Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß die Polizei einen Drehzahlmesser
anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das
Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden."

Die Messdrehzahl steht auch im FZG-Schein (bei mir 6300) unter U2
Wenn du da auf unter 99,4 db kommst, ist alles tacko (Fahrzeugscheinwert + 5db Toleranz + Rundung auf nächste Ganzzahl).
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Re: Katalysator in BOS-Krümmer

Beitrag von Schweinemaier » Mi 23. Jan 2013, 12:07

TonaTreiber hat geschrieben:
"So muß die Polizei messen
(Quelle: MOTORRAD 21/1998)

Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß die Polizei einen Drehzahlmesser
anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das
Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden."
mhh... Drehzahlmesser stilllegen?!
der Polizist wird doch niemals einen Externen Drehzahlmesser dabeihaben??!??
Ich fahr schnell, bin aber nicht der schnellste...
Ich fahr viel, aber nicht am meisten...
Ich fahr weit, aber nicht am weitesten...

Ich bin aber mit Abstand derjenige, der den meisten Spaß dabei hat!!!
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Re: Katalysator in BOS-Krümmer

Beitrag von TonaTreiber » Mi 23. Jan 2013, 12:29

Ist glaube ich keine gute Idee... aber damit wirst du ihren Zorn heraufbeschwören, wenn sie dich sowieso schon für "verdächtig" im Sinne der Lautstärke halten. Dann schleppen sie dich garantiert zu TÜV oder Ähnlichem. Von sowas lassen die sich meist nicht abhalten.
Und wahrscheinlich haben die sowieso nen eigenen DZMesser dabei.
Würd mich wundern, wenn die sich so leicht veräppeln lassen.

Hier auch noch wat ausm VTR Board:

BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.

Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:

“Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ . Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer. Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe- haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.

Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis- mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt telefonisch zu erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike - schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

Hier gefunden: http://www.harleymanni.de/lawinfos.htm

Und:

Wann zu Laut?

Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld. Das bedeutet: Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muß der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muß auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein. Ein geeichtes Meßmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt. Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen. Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Meßstelle ausgeführt werden. Meßergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.

Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.

Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes: Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel für eine 49er Harley mit eingetragenen 96db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 107dB(A) gemessen wurden: 96dB(A) + 26dB(A) = 122dB(A) erlaubt - also legal.

von hier: http://www.harleymanni.de/phonmessung.htm
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Re: Katalysator in BOS-Krümmer

Beitrag von Liiva » Mi 23. Jan 2013, 16:58

Welches Straßenmotorrad ab bj 06 hat denn keinen KAT drin?

Jeder der halbwegs Ahnung von Motorrädern hat erkennt das kein KAT vorhanden ist.
Damit wird man aber eher weniger bei der Polizei Probleme bekommen soweit kann ich dir zustimmen.

Naja durch deine geänderte Abgasanlage hast du "mehr Leistung", da ist das gar nicht so abwegig mit der Versicherung.
Ich weiß nicht ob die Versicherung bezahlt nach einem Unfall mit erhöhten Schaden, wenn dein Motorrad nicht der StVO entspricht.
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Re: Katalysator in BOS-Krümmer

Beitrag von tripletreiber » Mi 23. Jan 2013, 18:42

Was soll die Kinderkacke hier eigendlich.

Der BOS Krümmer ist ein Racing Krümmer und hat auf der Straße nix zu suchen.

Wenn man es doch macht - muss mit dem Risiko leben.

Jedes "gebastel" versaut nur den Effekt des Krümmers wird aber nicht legaler.
TRIUMPH CHALLENGE 2014
TRIUMPH CHALLENGE 2015
TRIUMPH CHALLENGE 2016
SUPER TRIPLES 2017
DLC, Ducati Club Race
SUPER TRIPLES 2019

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Re: Katalysator in BOS-Krümmer

Beitrag von TonaTreiber » Mi 23. Jan 2013, 21:59

tripletreiber hat geschrieben:Was soll die Kinderkacke hier eigendlich.

Der BOS Krümmer ist ein Racing Krümmer und hat auf der Straße nix zu suchen.

Wenn man es doch macht - muss mit dem Risiko leben.

Jedes "gebastel" versaut nur den Effekt des Krümmers wird aber nicht legaler.
Ruhig Blut... ist doch jedem klar, dass das nicht legal ist. Geht nur darum das Risiko einzuschätzen :)

Apropos Risiko... ist übrigens seit letztem Jahr teurer geworden :

"So sieht die Änderung des Bußgeldkataloges für das Fahren ohne dB-Eater und andere Manipulationen, die zur Verschlechterung des Geräuschverhaltens führen, nun folgende Regelsätze bei Motorrädern vor:
Zulassung der Inbetriebnahme (Halter): 135€
Inbetriebnahme (Fahrer): 90€
und entsprechend des Tatbestandes 214 eine Bewertung mit 3 Punkten und FaP Kategorie B.
Nachzulesen Seite 3 unten bis Seite 8 des Bundesrat-Beschlusses vom 30.03.2012: [http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDocs/Drucksachen/2011/0801-900/843-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/843-11%28B%29.pdf].
Die Verordnung wurde verkündet am 16.05.2012 im Bundesgesetzblatt und tritt diesbezüglich somit am 01.06.2012 in Kraft."
(http://www.fireblade-forum.de/index.php?page=Thread&threadID=86264)
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