Fahren ohne Fahrerlaubnis?
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Topic author - Angststreifenvernichter
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Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Hallo zusammen!
Ich war heute mit ein paar Kumpels in AT unterwegs. Meine Tona ist offiziell auf 25kW gedrosselt, ich "besitze" die FS Klasse A2.
Zum Sachverhalt:
Wollte einen Traktor überholen, als 100m vor mir 2 blaue Männchen mit weissen Mützen auf die Straße sprangen. Laser (75 in 60er Zone)
Soweit schonmal alles klar. Als es dann aber an den Führerschein ging, wurde es ein wenig kontrovers.
1. Meinte der Herr von der Gendarmerie, dass es in AT nicht legal ist sein Motorrad auf 25kW zu drosseln, es seien lediglich 11kW (125ccm) bzw. dank neuer FS-Richtline 35kW zugelassen!
2. Habe ich vom LRA lediglich ein DINA5 Begleitzettel erhalten, dass ich die Prüfung der KLasse A2 abgeleistet habe (mache noch BE, wollte aber nicht 2mal einen Antrag schreiben, deswegen habe ich A2 noch nicht auf dem "richtigen" Führerschein.) Dies akzeptierte er nicht wegen:
-1. weil mein Motorrad ja so gesehen keine A2 ist (25kW gibts ja nichtmehr ) und somit als A läuft
-2. weil der FS Begleitzettel in AT ja eh keine Bedeutung hat (FS-Klassen kann man europaweit verinheitlichen, aber sowas nicht!!!!!)
Ist dann dann so gesehen Fahren ohne Fahrerlaubnis? Ich meine in D wäre ich ja 100% legal unterwegs gewesen!!! Aber wenn es fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen WÄRE, dann hätte er mich wohl nicht mehr heimfahren lassen, oder?
Was erwartet mich da (er sprach mal von einer Anzeige, hat allerdings nicht gesagt ob es wegen dem FS oder den 15kmh sind)???
Vielen Dank!!!
Ich war heute mit ein paar Kumpels in AT unterwegs. Meine Tona ist offiziell auf 25kW gedrosselt, ich "besitze" die FS Klasse A2.
Zum Sachverhalt:
Wollte einen Traktor überholen, als 100m vor mir 2 blaue Männchen mit weissen Mützen auf die Straße sprangen. Laser (75 in 60er Zone)
Soweit schonmal alles klar. Als es dann aber an den Führerschein ging, wurde es ein wenig kontrovers.
1. Meinte der Herr von der Gendarmerie, dass es in AT nicht legal ist sein Motorrad auf 25kW zu drosseln, es seien lediglich 11kW (125ccm) bzw. dank neuer FS-Richtline 35kW zugelassen!
2. Habe ich vom LRA lediglich ein DINA5 Begleitzettel erhalten, dass ich die Prüfung der KLasse A2 abgeleistet habe (mache noch BE, wollte aber nicht 2mal einen Antrag schreiben, deswegen habe ich A2 noch nicht auf dem "richtigen" Führerschein.) Dies akzeptierte er nicht wegen:
-1. weil mein Motorrad ja so gesehen keine A2 ist (25kW gibts ja nichtmehr ) und somit als A läuft
-2. weil der FS Begleitzettel in AT ja eh keine Bedeutung hat (FS-Klassen kann man europaweit verinheitlichen, aber sowas nicht!!!!!)
Ist dann dann so gesehen Fahren ohne Fahrerlaubnis? Ich meine in D wäre ich ja 100% legal unterwegs gewesen!!! Aber wenn es fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen WÄRE, dann hätte er mich wohl nicht mehr heimfahren lassen, oder?
Was erwartet mich da (er sprach mal von einer Anzeige, hat allerdings nicht gesagt ob es wegen dem FS oder den 15kmh sind)???
Vielen Dank!!!
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
dich erwartet garnichts, denn die deutschen behörden lachen
sich ggf nen ast ab...
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- Reifenkiller
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Hallo Lorduschuldig,
Sorry Rob, glaube ich fast nicht, dass da wer lacht weil:
Da könnte der Österreicher folgendes meinen: In Österreich ist die Klasse A2 folgendermassen definiert: 35 kW (47,6 PS) Leistung max.
0,2 kW/kg Leistung/Eigengewicht max. = mind. 5 kg pro kW. Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben.
Und das ist der Knackpunkt. Deine Tona hat ungedrosselt weit mehr als das doppelte von 25kW. Also nicht legal in Ö.
Diese Regelung ist im EU-Ausland praktisch überall der Fall. Deutschland hat dieses jedoch nicht anerkannt. Deshalb bist Du hier legal unterwegs. Dort aber nicht! Und Ö hat mit D das bekannte Abkommen, das Bußgeldsachen Länderübergreifend geahndet werden. Meines Wissens sind die Länder der EU aber dabei eine Lösung mit D zu finden.
Es könnte sich also noch einiges anbahnen bei Dir...
Ähnlich war es bis 19.01.2013 mit der Klasse A1. Die war in Ö nicht anerkannt/existent. Daher auch Fahren ohne Fahrerlaubnis.....
Wenn Du Rechtschutz hast erkundige Dich besser über Deine Lage.
Ich bin zwar in dem Fachbereich professionell unterwegs, aber Länderübergreifende Sachen sind am besten in Anwaltshand aufgehoben. Die kennen die neusten Urteile.
Grüsse!
Roman
Sorry Rob, glaube ich fast nicht, dass da wer lacht weil:
Da könnte der Österreicher folgendes meinen: In Österreich ist die Klasse A2 folgendermassen definiert: 35 kW (47,6 PS) Leistung max.
0,2 kW/kg Leistung/Eigengewicht max. = mind. 5 kg pro kW. Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben.
Und das ist der Knackpunkt. Deine Tona hat ungedrosselt weit mehr als das doppelte von 25kW. Also nicht legal in Ö.
Diese Regelung ist im EU-Ausland praktisch überall der Fall. Deutschland hat dieses jedoch nicht anerkannt. Deshalb bist Du hier legal unterwegs. Dort aber nicht! Und Ö hat mit D das bekannte Abkommen, das Bußgeldsachen Länderübergreifend geahndet werden. Meines Wissens sind die Länder der EU aber dabei eine Lösung mit D zu finden.
Es könnte sich also noch einiges anbahnen bei Dir...
Ähnlich war es bis 19.01.2013 mit der Klasse A1. Die war in Ö nicht anerkannt/existent. Daher auch Fahren ohne Fahrerlaubnis.....
Wenn Du Rechtschutz hast erkundige Dich besser über Deine Lage.
Ich bin zwar in dem Fachbereich professionell unterwegs, aber Länderübergreifende Sachen sind am besten in Anwaltshand aufgehoben. Die kennen die neusten Urteile.
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
@roman:
Das mit den 35kW ist klar, meine Tona ist aber mit 25kW eingetragen, was ja so gesehen legal ist (überall in der EU)! MwN darf JEDE Maschine mit 25kW mit dem A2 gefahren werden (als extremfall sogar die BossHoss).
Das mit den 35kW ist klar, meine Tona ist aber mit 25kW eingetragen, was ja so gesehen legal ist (überall in der EU)! MwN darf JEDE Maschine mit 25kW mit dem A2 gefahren werden (als extremfall sogar die BossHoss).
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- Reifenkiller
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Ja klar darfst Du bei uns in D jede Maschine drosseln wie Du willst. Hajabusa oder sonst was. Eben weil Deutschland nicht dem Vorschlag der EU gefolgt ist und es nicht verbietet unter 50%der Ausgangsleistung zu drosseln. Andere Staaten - eben auch Österreich - untersagen aber diese Drosselung in ihrem Territorium. Und weil dies eine Fahrerlaubnissache ist können sie Dir damit unter Umständen auch ans Bein pinkeln. Nur weiss ich derzeit nicht den aktuellsten Stand der gegenseitigen Anerkennung zwischen D und den anderen EU-Staaten. Deshalb der Tip mit dem Rechtsanwalt.
Grüsse!
Roman
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
In der Fahrschule hat es aber geheissen dass das lediglich die 35kW betrifft! Der Polizist hat bei mir aber weder den Fahrzeugschein kopiert (in dem ja eh die 25kW stehen), noch den Motorradtyp aufgeschrieben....
Zitat:
70-kW-Regel: Welche Bikes eignen sich für eine gedrosselte 35-kW-Version?
Zu den deutschen Besonderheiten gehört der Wegfall der 70-kW-Regel. Im EU-Recht ist ein A2-Fahrzeug mit 35 kW und 0,2 kW/kg Leistungsgewicht definiert sowie dem Zusatz: darf nicht von einem Fahrzeug abgeleitet werden mit mehr als der doppelten Leistung, also 70 kW. Dieser Zusatz fehlt im deutschen Recht, obwohl er keine Option darstellt, sondern von den Einzelstaaten übernommen werden muss. Nicht unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung von der Europäischen Kommission schwer eins auf den Deckel bekommt und eine Fristsetzung zur Änderung erhält. Bis dahin jedoch dürfen A2-Inhaber in Deutschland auch eine Hayabusa auf 35 kW drosseln. Allerdings fahren sie dann im europäischen Ausland unter Umständen ohne gültigen Führerschein spazieren: „Welche Auswirkungen dies auf das Führen von solchen Krafträdern in Frankreich hat, bestimmt sich allein nach französischem Recht. Die diesbezügliche Rechtslage in Frankreich ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nicht bekannt“, so eine Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf die Anfrage von MOTORRAD, was ein Motorradfahrer, der eine auf 35 kW gedrosselte Hayabusa nach Frankreich fährt, zu erwarten hat. Ob ein Polizist gerade diesen Motorradfahrer kontrolliert und obendrein die entsprechende Regelung kennt, steht in den Sternen. Aber Rechtssicherheit sieht anders aus. Wozu schließlich gibt es einen harmonisierten Führerschein? Pikanterweise wird an anderer Stelle gegen den Einschluss von Trikes in den Autoführerschein so argumentiert: „Da diese Fahrerlaubnis nur national gelten würde, wurde davon Abstand genommen“, heißt es in der entsprechenden Bundesratsdrucksache.
Überall steht was von 35kW, aber leider nichts von 25kW!
Zitat:
70-kW-Regel: Welche Bikes eignen sich für eine gedrosselte 35-kW-Version?
Zu den deutschen Besonderheiten gehört der Wegfall der 70-kW-Regel. Im EU-Recht ist ein A2-Fahrzeug mit 35 kW und 0,2 kW/kg Leistungsgewicht definiert sowie dem Zusatz: darf nicht von einem Fahrzeug abgeleitet werden mit mehr als der doppelten Leistung, also 70 kW. Dieser Zusatz fehlt im deutschen Recht, obwohl er keine Option darstellt, sondern von den Einzelstaaten übernommen werden muss. Nicht unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung von der Europäischen Kommission schwer eins auf den Deckel bekommt und eine Fristsetzung zur Änderung erhält. Bis dahin jedoch dürfen A2-Inhaber in Deutschland auch eine Hayabusa auf 35 kW drosseln. Allerdings fahren sie dann im europäischen Ausland unter Umständen ohne gültigen Führerschein spazieren: „Welche Auswirkungen dies auf das Führen von solchen Krafträdern in Frankreich hat, bestimmt sich allein nach französischem Recht. Die diesbezügliche Rechtslage in Frankreich ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nicht bekannt“, so eine Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf die Anfrage von MOTORRAD, was ein Motorradfahrer, der eine auf 35 kW gedrosselte Hayabusa nach Frankreich fährt, zu erwarten hat. Ob ein Polizist gerade diesen Motorradfahrer kontrolliert und obendrein die entsprechende Regelung kennt, steht in den Sternen. Aber Rechtssicherheit sieht anders aus. Wozu schließlich gibt es einen harmonisierten Führerschein? Pikanterweise wird an anderer Stelle gegen den Einschluss von Trikes in den Autoführerschein so argumentiert: „Da diese Fahrerlaubnis nur national gelten würde, wurde davon Abstand genommen“, heißt es in der entsprechenden Bundesratsdrucksache.
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Topic author - Angststreifenvernichter
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
So, heute kam der Brief der Bezirkshauptmannschaft Bregenz:
363€ Strafe, und falls dies uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 167 Stunden
Die Österreicher sind doch glaub alle
363€ Strafe, und falls dies uneinbringlich ist, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 167 Stunden
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Soll ich mich mal mit den Admins in Verbindung setzten, damit die das "un" aus deinem Nick rausnehmen?
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Und dann kommt noch hinzu, dass die Ösis den Freiheitsentzug bei Ausländern nicht gewähren.
Also entweder zahlen oder nieeeee mehr in Österreich erwischen lassen.
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Solangs nur Euros sind und sonst nix...
Ist ärgerlich, aber besser als wenn Du noch Probleme mit dem Führerschein bekommst
Zahlen und Haken dran machen würd ich sagen.
Ist ärgerlich, aber besser als wenn Du noch Probleme mit dem Führerschein bekommst
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Komm Moped fahren am Bilster Berg!
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Uiii erstmal mein Beileid dazu.
Aber wie gesagt - Torheit schützt vor Strafe nicht.
Will damit sagen sobald es Gesetze gibt , sollte man die kennen.
- Hat mir mal ein Polizist gesagt -
Du aber ehrlich ich kenne auch nicht alle AT Regeln.
Daher war mir das auch neu und bin überrascht über die Vorgänge dort unten.
Aber ich sehe das ähnlich wie der TonaTreiber:
Zahlen und gut ists - zumal der Betrag sich nach "zuschnelles fahren" anhört.
Denke dass es also nicht wegen deinem Schein ist. Aber näheres kannst du vielleicht über einen Österreicherischen Anwalt erfahren. Oder dur fragst mal einen Gendarm wenn du mit dem Auto unten Urlaub machst
Oder du fragst mal die Fachabteilung vom dem gelben Engel Verein, wen du bei dehnen bist.
Ansonst wie die Vorredner schon erwähnt haben Anwalt - falls du dich betrogen fühlst.
Aber wie gesagt - Torheit schützt vor Strafe nicht.
Will damit sagen sobald es Gesetze gibt , sollte man die kennen.
- Hat mir mal ein Polizist gesagt -
Du aber ehrlich ich kenne auch nicht alle AT Regeln.
Daher war mir das auch neu und bin überrascht über die Vorgänge dort unten.
Aber ich sehe das ähnlich wie der TonaTreiber:
Zahlen und gut ists - zumal der Betrag sich nach "zuschnelles fahren" anhört.
Denke dass es also nicht wegen deinem Schein ist. Aber näheres kannst du vielleicht über einen Österreicherischen Anwalt erfahren. Oder dur fragst mal einen Gendarm wenn du mit dem Auto unten Urlaub machst
Oder du fragst mal die Fachabteilung vom dem gelben Engel Verein, wen du bei dehnen bist.
Ansonst wie die Vorredner schon erwähnt haben Anwalt - falls du dich betrogen fühlst.
Rechtschreibfehler - gefunden, gut aufgepasst.
Ich glaube ich werde langsam zum Legastheniker
Die Bilder von mir dienen nur zum Anschauen, nachbauen auf eigene Gefahr
meine Bilder - mein Eigentum
Ich glaube ich werde langsam zum Legastheniker
Die Bilder von mir dienen nur zum Anschauen, nachbauen auf eigene Gefahr
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Topic author - Angststreifenvernichter
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Naja, aber wer kennt denn bitteschön alle Gesetze der Länder in die er reist? Ich mache mit dir eine Wette dass es über 99% sind die NICHT alle STVZO-Gesetze kennen
Ich habe es auch gezahlt, war halt nur über die Summe ein wenig geschockt! Und dass die in AT dann gleich noch mit (angedrohtem) Freiheitsentzug kommen fand ich auch ein wenig krass (immerhin habe ich weder zig Millionen "auf die Seite geschafft" noch irgend ein Kapitalverbrechen begangen sondern bin einfach an der falschen Stelle zur falschen Zeit an die falschen Leute geraten.)
Doch, es war NUR wegen meinem Schein! Das "zu schnelle Fahren" wurde nicht beachtet (so wie in D auch kann man nur für 1 Vergehen belangt werden! Immer das Vergehen mit dem größten Strafwert!). Also wenn du z.B unangeschnallt, besoffen, mit Handy am Ohr und ohne Führerschein in nem geklauten Auto erwischt wirst kannst du maximal wegen einem Delikt belangt werden.
Ich bezweifle auch dass die Strafe wegen der 15kmh zu viel (ja, ich habe es selber auf der Radarpistole sehen dürfen) so hoch ausgefallen wäre!
Ich habe keinen Anwalt beauftragt da ich es einfach für nicht sinnvoll erachtet habe. Ich habe weder Zeit noch Lust auf einen Rechtsstreit gehabt. Und im Nachhinein habe ich ja auch meine Lehren daraus gezogen! 10 Tankfüllungen für die Katz
Besonders ärgerlich war es halt für mich dass ich (zusammen mit nem anderen "gedrosselten" Kumpel auf seiner Z800) der mit Abstand der langsamste meiner Gruppe war. Andere Maschinen in der Gruppe waren ZZR1400, Hornet, Z750, BMW F800.
Aber naja, mittlerweile habe ich den "richtigen" Führerschein und werde, sobald es das Wetter und die Schule zulässt mal wieder unser schönes Nachbarland besuchen (und abstand vom bösen "G" Wort halten ).
Ich habe es auch gezahlt, war halt nur über die Summe ein wenig geschockt! Und dass die in AT dann gleich noch mit (angedrohtem) Freiheitsentzug kommen fand ich auch ein wenig krass (immerhin habe ich weder zig Millionen "auf die Seite geschafft" noch irgend ein Kapitalverbrechen begangen sondern bin einfach an der falschen Stelle zur falschen Zeit an die falschen Leute geraten.)
Doch, es war NUR wegen meinem Schein! Das "zu schnelle Fahren" wurde nicht beachtet (so wie in D auch kann man nur für 1 Vergehen belangt werden! Immer das Vergehen mit dem größten Strafwert!). Also wenn du z.B unangeschnallt, besoffen, mit Handy am Ohr und ohne Führerschein in nem geklauten Auto erwischt wirst kannst du maximal wegen einem Delikt belangt werden.
Ich bezweifle auch dass die Strafe wegen der 15kmh zu viel (ja, ich habe es selber auf der Radarpistole sehen dürfen) so hoch ausgefallen wäre!
Ich habe keinen Anwalt beauftragt da ich es einfach für nicht sinnvoll erachtet habe. Ich habe weder Zeit noch Lust auf einen Rechtsstreit gehabt. Und im Nachhinein habe ich ja auch meine Lehren daraus gezogen! 10 Tankfüllungen für die Katz
Besonders ärgerlich war es halt für mich dass ich (zusammen mit nem anderen "gedrosselten" Kumpel auf seiner Z800) der mit Abstand der langsamste meiner Gruppe war. Andere Maschinen in der Gruppe waren ZZR1400, Hornet, Z750, BMW F800.
Aber naja, mittlerweile habe ich den "richtigen" Führerschein und werde, sobald es das Wetter und die Schule zulässt mal wieder unser schönes Nachbarland besuchen (und abstand vom bösen "G" Wort halten ).
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Also ich kann dazu nur sagen das meine Tona noch bis Ende April auf 25kW gedrosselt ist und ich in Österreich lebe.
Bin vor 2 Jahren zum Eintragen auf der Landesprüfstelle gewesen und die haben da keine Probleme gemacht.
Das Gesetzt hat sich zwar letztes Jahr geändert aber deshalb dürfen Motorräder die mit 25kW eingetragen sind trotzdem noch so fahren. Finde ich echt stark was die da gemacht haben.
Ich entschuldige mich hiermit für die Dumm**** unserer Polizei
Bin vor 2 Jahren zum Eintragen auf der Landesprüfstelle gewesen und die haben da keine Probleme gemacht.
Das Gesetzt hat sich zwar letztes Jahr geändert aber deshalb dürfen Motorräder die mit 25kW eingetragen sind trotzdem noch so fahren. Finde ich echt stark was die da gemacht haben.
Ich entschuldige mich hiermit für die Dumm**** unserer Polizei
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Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Übrigens, das wurde jetzt von der EU gekippt und auch D muss da nachbessern. Die bisher so gedrosselten Motorräder sind dann nicht mehr rechtens. So habe ich das im Motorrad gelesen.klar darfst Du bei uns in D jede Maschine drosseln wie Du willst. Hajabusa oder sonst was. Eben weil Deutschland nicht dem Vorschlag der EU gefolgt ist und es nicht verbietet unter 50%der Ausgangsleistung zu drosseln.
OLI