Parken beim Kellerabteil
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Topic author - Angststreifenvernichter
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Parken beim Kellerabteil
Hallo euch allen,
um die Geschichte von ganz vorn zu erzählen, ich bin Anfang dieses Jahres in eine Neubau Wohnung gezogen.
Dort wurde kein Keller mehr ausgehoben sondern eine Holzhütte hin gestellt und auf der einen Seite mit
Kellerabteilen bestück und die andere Seite ist für Fahrräder und Kinderwägen gedacht.
Da hab ich mir damals gedacht echt fein ich würd meine Lady eh lieber wo hinstellen wo sie vor Wind, Wetter und Dieben etwas geschützt ist
und hab sie dort hineingerollt.
Natürlich hab ich sie immer ganz brav zur Wand gestellt das ja jeder Platz hat.
Nun hab ich gestern einen Brief von meiner Genossenschaft bekommen, dass ich mein Fahrzeug dort AUF KEINEN FALL abstellen darf,
wegen der Brandschutzbestimmungen???
Man muss dazu sagen das in den Kellerabteilen die ja nur durch ein Gitter getrennt sind mindestens 4 Rasenmäher stehen und auf
der Seite wo meine Daytona stand auch noch Leute ein Laufband und eine Waschmaschine abgestellt haben.
Also ist sowas theoretisch anfechtbar?
Gruß
Combo
um die Geschichte von ganz vorn zu erzählen, ich bin Anfang dieses Jahres in eine Neubau Wohnung gezogen.
Dort wurde kein Keller mehr ausgehoben sondern eine Holzhütte hin gestellt und auf der einen Seite mit
Kellerabteilen bestück und die andere Seite ist für Fahrräder und Kinderwägen gedacht.
Da hab ich mir damals gedacht echt fein ich würd meine Lady eh lieber wo hinstellen wo sie vor Wind, Wetter und Dieben etwas geschützt ist
und hab sie dort hineingerollt.
Natürlich hab ich sie immer ganz brav zur Wand gestellt das ja jeder Platz hat.
Nun hab ich gestern einen Brief von meiner Genossenschaft bekommen, dass ich mein Fahrzeug dort AUF KEINEN FALL abstellen darf,
wegen der Brandschutzbestimmungen???
Man muss dazu sagen das in den Kellerabteilen die ja nur durch ein Gitter getrennt sind mindestens 4 Rasenmäher stehen und auf
der Seite wo meine Daytona stand auch noch Leute ein Laufband und eine Waschmaschine abgestellt haben.
Also ist sowas theoretisch anfechtbar?
Gruß
Combo
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Re: Parken beim Kellerabteil
Das Problem ist einfach, daß die Kellerabteile nicht der Garagenverordnung entsprechen werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung
Tante Edit sagt: HA! §6, Absatz 3,3 der Bayerischen Garagenverordnung erlaubt sogar die Nutzung meines Schupperls als Garage. Bürokratie ist manchmal weniger bekackt als gedacht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung
Weiß nicht, wie's aussieht, wenn Du in B oder NRW wohnen solltest.Im Einzelnen ist dort unter anderem Folgendes geregelt:
[...]
die Brandschutzeigenschaften von Wänden, Decken, Dächern und Stützen.
Tante Edit sagt: HA! §6, Absatz 3,3 der Bayerischen Garagenverordnung erlaubt sogar die Nutzung meines Schupperls als Garage. Bürokratie ist manchmal weniger bekackt als gedacht.
mein schwanz brennt!
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Topic author - Angststreifenvernichter
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Re: Parken beim Kellerabteil
Naja ich wohn in Österreich also wahrscheinlich gesetzlich wieder komplett anders geregelt...
Ich finds nur nicht ganz fair das Rasenmäher kein Problem sind aber bei Motorrädern stellen sie sich quer?
Ich denk das die Daytona 1000x sicherer konstruiert ist als ein Rasenmäher.
Oder denkst du das es hier einfach nur darum geht das eben ein Fahrzeug ist und kein Gartengerät?
Ich finds nur nicht ganz fair das Rasenmäher kein Problem sind aber bei Motorrädern stellen sie sich quer?
Ich denk das die Daytona 1000x sicherer konstruiert ist als ein Rasenmäher.
Oder denkst du das es hier einfach nur darum geht das eben ein Fahrzeug ist und kein Gartengerät?
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Re: Parken beim Kellerabteil
Die anderen Mieter störts ganz einfach und haben dich bei den Eigentümern gemeldet. Tolle Nachbarschaft hast da.....
#612
Krone richten....
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Re: Parken beim Kellerabteil
Wahrscheinlich die, deren Rasenmäher da stehen.....
#612
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Re: Parken beim Kellerabteil
Dann mußt halt die Garagenverordnung für Östereich googlen. Hier z. B. Wien:3. Jul 2014, 09:25 » Combo hat geschrieben:Naja ich wohn in Österreich also wahrscheinlich gesetzlich wieder komplett anders geregelt...
http://www.bauordnung.at/oesterreich/wien_garagengesetz.php
Durchlesen, verstehen und dann kannst entweder mit den richtigen Argumenten reagieren oder das Eisen wieder rausschieben.
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Re: Parken beim Kellerabteil
Ich gehe nach Deinen Ausführungen mal davon aus, dass die genannten Rasenmäher ebenfalls mit Benzin betrieben werden. In der Regel sollten Gefäße mit brennbarem Material nicht im Keller oder ähnlichen Räumen aufbewahrt werden. In Deinem Fall handelt es sich ja nicht um einen Keller, sondern um ein ebenerdiges Holzhäuschen - ähnlich eines Carports (und da drunter stehen ja auch Autos oder sogar Motorräder). Sofern sich die Verwaltung Gedanken um Deinen Tank macht, müsste es in letzter Konsequenz auch den Rasenmäherbesitzern an den Kragen gehen. Stichwort Gleichheitsgrundsatz. Was du dem einen erlaubst, kannst du dem anderen nicht verwehren. Da ich selber in der Immobilienverwaltung arbeite, hat das immer etwas mit Abwägen von Gefahren zu tun. Denis wird da schon Recht haben, einen aus deiner Nachbarschaft stört es - und so kam der Stein ins rollen. Der nette Herr oder die Dame bei der Verwaltung machen dann Dienst nach Vorschrift und schreiben Dich höflich an und wedeln mit Brandschutz, AGB's,der Hausordnung etc. Bei mir hilft da meistens mit den Beteiligten einmal zu reden. Passiert heutzutage viel zu selten. Lieber schreibt man sich wochenlang an . Höflich nachfragen, Sachlage erklären, Hinweis auf die ebenfalls mit Benzin betriebenen Rasenmäher, fragen wieso das scheinbar Ok ist usw... Ein Mieter bei uns hat sein Trial-Motorrad im Keller !!! stehen. Hab das im Vorfeld mit den 8 Parteien im Haus besprochen und siehe da, keiner beschwert sich. Die einzige Bedingung war, dass penetranter Benzingeruch vermieden wird. Klappt jetzt seit zwei Jahren. Gut, der Herr hat natürlich auch einen verständnisvollen Verwalter für motorisierte Zweiräder
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Re: Parken beim Kellerabteil
DenisS ich befürcht auch das jemand nicht gepasst hat und er zu feige wars es mir zusagen.
Bei uns weiß jeder wem welches Motorrad gehört...
Tja beim durchlesen bin ich auf den Satz gestoßen:
"Die Wände und Decken von Kleingaragen müssen feuerhemmend, die von Mittel- und Großgaragen feuerbeständig sein."
Und da, dass eine große Holzhütte is bezweifel ich jede Art von feuerbeständigkeit.
Jetzt muss die arme kleine nur mit einer Plane bekleidet draussen stehen
Kennt ihr vielleicht irgendwelche guten Diebstahlsicherungen für die Tona die ich mir zulegen kann?
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Tja beim durchlesen bin ich auf den Satz gestoßen:
"Die Wände und Decken von Kleingaragen müssen feuerhemmend, die von Mittel- und Großgaragen feuerbeständig sein."
Und da, dass eine große Holzhütte is bezweifel ich jede Art von feuerbeständigkeit.
Jetzt muss die arme kleine nur mit einer Plane bekleidet draussen stehen
Kennt ihr vielleicht irgendwelche guten Diebstahlsicherungen für die Tona die ich mir zulegen kann?
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Re: Parken beim Kellerabteil
@curbstreichler an ein einfaches Telefongespräch hab ich auch schon gedacht. Obwohl ich eigentlich dann vermeiden wollte
die anderen Anwohner da mit reinzuziehen.
Auf das Prinzip " die anderen dürfen ja auch" wollt ich verzichten.
Sonst steh ich am Ende als der Typ da wegen dem sich jeder ein Gartenhäuschen baun muss weil er sonst nicht weiß wohin mit dem Rasen mäher
Vielleicht werd ich einfach mal so anrufen und mir eine Erklärung anhören warum genau das nicht ok ist
die anderen Anwohner da mit reinzuziehen.
Auf das Prinzip " die anderen dürfen ja auch" wollt ich verzichten.
Sonst steh ich am Ende als der Typ da wegen dem sich jeder ein Gartenhäuschen baun muss weil er sonst nicht weiß wohin mit dem Rasen mäher
Vielleicht werd ich einfach mal so anrufen und mir eine Erklärung anhören warum genau das nicht ok ist
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Re: Parken beim Kellerabteil
Und du hast Dir als Fachverwalter natürlich auch die Bestätigung der Gebäudefeuerversicherung eingeholt, dass die Gefahrenerhöhung akzeptiert wird und im Brandfall zu keinerlei Regressansprücjhen gegen den Motorradbesitzer und Dich als Verwalter führen wird. Nehme ich an....3. Jul 2014, 10:30 » curbstreichler hat geschrieben:... Ein Mieter bei uns hat sein Trial-Motorrad im Keller !!! stehen. Hab das im Vorfeld mit den 8 Parteien im Haus besprochen und siehe da, keiner beschwert sich. Die einzige Bedingung war, dass penetranter Benzingeruch vermieden wird. Klappt jetzt seit zwei Jahren. Gut, der Herr hat natürlich auch einen verständnisvollen Verwalter für motorisierte Zweiräder
der Organspender
765, was sonst?
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Re: Parken beim Kellerabteil
@ Organspender: In der Tat habe ich da vorsichtig angefragt. Deshalb auch mein Vergleich mit den Rasenmähern auf Benzinbetrieb. Die wurden hier ähnlich eingestuft. Aber hätte, wenn, aber...in Deutschland ist es immer ne heikle Kiste, weil immer ein Schuldiger gesucht wird, sofern ein Schaden auftritt. Normalerweise darf man nicht mal einen Schuhschrank aus Holz im Treppenhaus aufstellen wegen dem lieben Brandschutz. Aber wie es alle kennen, driften Theorie und Praxis oft auseinander. Ärgerlich ist es für unseren Daytona-Fahrer trotzdem, wenn hier ggf. mit zweierlei Maß gemessen wird. Zumal der Unterstand separat und entfernt zum Wohnhaus steht. Wäre schön wenn sich was regeln lassen würde, mehr wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.
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Re: Parken beim Kellerabteil
Ich tät mir das schriftlich geben lassen. Mindestens ein Telefonat durch einen E-Mail bestätigen. Heutzutage geht man schnell wegen sowas in die Haftung.
Deswegen kann man im Ausgangsfall auch dem Verwalter nix vorwerfen: sobald er die Info hat, steht er mit für einen potentiellen Schaden ein.
Deswegen kann man im Ausgangsfall auch dem Verwalter nix vorwerfen: sobald er die Info hat, steht er mit für einen potentiellen Schaden ein.
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Re: Parken beim Kellerabteil
Die Bestätigung haben wir, die war nicht mal mit einer Erhöhung der Prämie verbunden. Gut, wir haben da auch einen Rahmenvertrag - mag sein, dass das noch mal eine andere Hausnummer ist. Mich hat es selber ein wenig verwundert, dass das Moped wie ein Laubsauger, Rasenkantentrimmer und Rasenmäher (natürlich alle auf Benzin) eingestuft wurde.
Deine letzte Aussage stimmt leider auch zu 100 %. Sobald Du davon weißt, sprich es aktenkundig ist, hängst Du im Falle eines Falles mit am Fliegenfänger.
Deine letzte Aussage stimmt leider auch zu 100 %. Sobald Du davon weißt, sprich es aktenkundig ist, hängst Du im Falle eines Falles mit am Fliegenfänger.