Moinsen liebste Triumphgemeinde....
einige Challenger haben es in Most mitbekommen....ich habe mir als Winterfahrzeug für die Schweiz eine MZ ETZ 150 in Deutschland gekauft...mit seeehr viel Geld über den Zoll gebracht und nun.....bekomme ich keine Zulassung weil keine COC-Papiere vorhanden sind.
Benötigt werden laut Luzerne Strassenverkehrsamt eine
-Vorbeifahrtsmessung (500sfr)
-eine Abgsamessung (2000sfr)
Diese abnormalen Preise sind NICHT DISKUTABEL für dieses Bike!
Die MZ wurde komplett neu revidiert mit allem drum und dran...steht komplett Original da und hatt in DE vor ca. 1 Monat einen neuen TÜV mit Oldtimerzulassung bekommen, MIT allen Messungen...aber die lieben Schweizer akzeptieren ja die Deutschen Prüfinstitute ja nicht
Nun steh ich mit einem, meiner Meinung nach, hammergeilen Oldschoolossibike da und kann nichts damit anfangen
vllt. weiss jemand weiter und hatt irgendeine Idee wie ich an COC-Papiere rankomme?
Feinste Grüße
Cookay
MZ ETZ 150 Hilfe!!
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Re: MZ ETZ 150 Hilfe!!
Tja....frag mal hier an: http://www.muz.de/ersatzteillisten.html
Du bekommst eine CoC bzw EWG nur vom Hersteller, da dieser diese auch ausstellt. Sie beinhaltet ua FIN und ist daher dann auch direkt nur für das eine Bike halt gültig. Aufgrund des Bj bezeifel ich aber, das es jemals ein solches Papier für deine Karre gab. Mit Glück hat die Vertriebsgesellschaft sowas.
Ne andere Idee hätte ich jetzt auch nicht.
Du bekommst eine CoC bzw EWG nur vom Hersteller, da dieser diese auch ausstellt. Sie beinhaltet ua FIN und ist daher dann auch direkt nur für das eine Bike halt gültig. Aufgrund des Bj bezeifel ich aber, das es jemals ein solches Papier für deine Karre gab. Mit Glück hat die Vertriebsgesellschaft sowas.
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#612
Krone richten....
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Re: MZ ETZ 150 Hilfe!!
Da es MZ meiner Meinung nach als Hersteller nicht mehr gibt wird es schwierig werden da noch Papiere zu bekommen.
Von der deutschen Behörde sollte doch beim Abmelden ein Papier erstellt werden, damit man das Fahrzeug wieder anmelden kann. egal ob EU oder nicht
Zur not halt mit nen D-Kennzeichen durch die Schweiz fahren.
Von der deutschen Behörde sollte doch beim Abmelden ein Papier erstellt werden, damit man das Fahrzeug wieder anmelden kann. egal ob EU oder nicht
Zur not halt mit nen D-Kennzeichen durch die Schweiz fahren.
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Re: MZ ETZ 150 Hilfe!!
Also CoC Papiere gibt es nur für Fahrzeuge, die nach EWG genehmigt wurden. Die MZ haben kein europäischen Genehmigungsverfahren erhalten. Aus diesem Grund bekommst du kein CoC Papier. Aber wenn du deutsche Papiere hast, dann kannst du sie doch ganz normal in der Schweiz zulassen oder nicht? Wo ist denn das Problem? Eine gültige HU und die deutschen Papiere reichen doch aus, damit man ein Fahrzeug zulassen kann...
Was wollen die mit einer Geräuschmessung und einem Abgasgutachten? Zu diesen Zeiten gab es noch fast gar keine reglementierten Gesetze zu diesen Sachen...
Was wollen die mit einer Geräuschmessung und einem Abgasgutachten? Zu diesen Zeiten gab es noch fast gar keine reglementierten Gesetze zu diesen Sachen...
Wer langsam fährt wird länger gesehen.
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Re: MZ ETZ 150 Hilfe!!
Und was wäre wirklich, wenn du sie in Deutschland zulässt und in der Schweiz fährst? Da können wir sicher was drehen.
Gruß Philip
Geplante Termine 2016:
21. März Anneau du Rhin
18. April Hockenheim (Abend)
7.-8. Mai Lausitzring
16.-17. Mai Hockenheim (IDM)
17.-19. Juni Brünn
18. September Anneau du Rhin
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