Denke das wird je nach Prüfer unterschiedlich sein.8. Nov 2016, 16:19 » Oliver hat geschrieben:Wenn die Nase abgebrochen ist aber das Fahrwerk Inordnung ist,ist es kein Problem!
Mußt nur den Anschlag begrenzen durch eine andere Begrenzung.
Wir reden ja von einem Materialausbruch im Bereich des Lenkkopfes. Nun würde sich ein Prüfer die Frage stellen ob die Festigkeit nach wie vor gegeben ist, trotz einer Kerbe am Lenkkopflager (im Bezug auf eine mögliche Rissbildung).
Da geht es dann viel weniger darum, ob ein Lenkanschlag vorhanden ist als um die Beschädigung des Hauptrahmens.
Du verstehst worauf ich hinaus will oder?
Solange ein Lenkanschlag beim Einlenken erkennbar ist, wird kaum ein Prüfer mit der Lampe nachsehen. Das würde aber nichts an der Tatsache ändern "nur weil er es nicht gesehen hat, ist es schon in Ordnung".