Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, eher aus Interesse denn aus wirklicher Sorge, aber es beschäftigt mich:
Mein Tiefgaragenstellplatz liegt am Ende eines längeren, verkehrsberuhigten Bereiches. Die Strecke von Beginn dieses Bereiches bis vor das Tiefgaragentor ist abschüssig. Ich schalte meine Maschinen am Anfang des Bereiches immer aus, und lasse sie ohne Motor bis zur Garage rollen, um die Anwohner nicht unnötig zu beschallen.
Könnte mir daraus irgend eine Art von Nachteil entstehen (versicherungsrechtlich, oder falls mich mal die Polizei anhalten sollte), weil ich auf öffentlicher Straße ein Kfz in dieser Art bewege? Zumindest bei der Daytona ist dann ja auch die Beleuchtung aus (in der Dunkelheit würde ich es also nicht machen).
Wie gesagt, eher aus Neugier die Frage.
Vielen Dank und viele Grüße
Steffen
Rollen ohne Motor - gesetzliche Regelung?
-
- Moderator
- Beiträge: 2876
- Registriert: Fr 13. Jun 2008, 17:03
- Vorname: Christian
- Daytonafarbe: Scorched Yellow
- Modellreihe: Bj. 06-08
- Wohnort: Kiel
- Hat sich bedankt: 30 Mal
- Danksagung erhalten: 66 Mal
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Re: Rollen ohne Motor - gesetzliche Regelung?
Warum. Es gibt doch mittlerweile auch Autos, die im Segelbetrieb den Motor ausschalten. Lass doch einfach die Zündung an und gut ist. Vor allem, welcher Polizist legt sich denn in einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Lauer um genau so ein Vergehen zu ahnden?
Nichts ist unmöglich! DAYOTA!!
-
- Daytonator
- Beiträge: 4668
- Registriert: Do 6. Mär 2008, 15:47
- Daytonafarbe: SE Black
- Wohnort: Triumph Land
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 189 Mal
Re: Rollen ohne Motor - gesetzliche Regelung?
Es gilt als führen eines Fahrzeuges.Wie Stego schon sagte Zündung anlassen .Damit Bremslicht zum Beispiel funktioniert.
Sei kritisch - fahr britisch!