Kennzeichen ?? - ? 675
-
- Knieschleifer
- Beiträge: 277
- Registriert: Di 28. Aug 2007, 17:46
- Vorname: Dominic
- Wohnort: Mannheim
- Kontaktdaten:
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
jo kleine kz rocken schon..
wenn ich das hier so lese liegt das problem eigentlich immer an den buchstaben für die jeweilige stadt, dorf die mehr als einen buchstaben haben.
bei einem buchstaben für die stadt ist z.B. das kz für meinem auto (22 cm breit) oder bei meiner tona (18cm breit).
das kz passt schon 1a zum hinterreifen.ich musste allerdings 12,90 euro für die reservierung bezahlen, aber das ist mir der spass werd PDT_Armataz_07
wenn ich das hier so lese liegt das problem eigentlich immer an den buchstaben für die jeweilige stadt, dorf die mehr als einen buchstaben haben.
bei einem buchstaben für die stadt ist z.B. das kz für meinem auto (22 cm breit) oder bei meiner tona (18cm breit).
das kz passt schon 1a zum hinterreifen.ich musste allerdings 12,90 euro für die reservierung bezahlen, aber das ist mir der spass werd PDT_Armataz_07
-
- Dauerbrenner
- Beiträge: 1108
- Registriert: So 14. Okt 2007, 11:13
- Wohnort: Nürnberg
- Kontaktdaten:
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
richtig, und ich hoffe, dass das so bleibtrob hat geschrieben:das stimmt, bei dir wird das nie nen problem werdenad89 hat geschrieben:Wenn man sie nicht hört, bevor man das KZ lesen kann, läuft was am ESD schief...
-
- Moderator
- Beiträge: 5267
- Registriert: Do 2. Aug 2007, 14:21
- Vorname: Fabian
- Daytonafarbe: Graphite
- Modellreihe: Bj. 06-08
- Wohnort: Frauenfeld
- Hat sich bedankt: 2 Mal
- Danksagung erhalten: 26 Mal
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
ad89 hat geschrieben:richtig, und ich hoffe, dass das so bleibtrob hat geschrieben:das stimmt, bei dir wird das nie nen problem werdenad89 hat geschrieben:Wenn man sie nicht hört, bevor man das KZ lesen kann, läuft was am ESD schief...
Du Proll du Für dich wäre doch der Shark genau das richtige, der Bodis ist doch viiiiiel zu leise für dich Blue_PDT_01_01
-
- Reifenkiller
- Beiträge: 112
- Registriert: Mi 9. Apr 2008, 09:53
- Daytonafarbe: Scorched Yellow
- Wohnort: Tübingen
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
Bei mir wars ganz unkompliziert.
Ich bin hin hab der alle daten gegeben usw dann meinte sie "ah, wenn sie ein Motorradfahrer sind, wollen sie bestimmt das kennzeichen so klein wie möglich"
dann braucht ich auch nicht mehr viel sagen bis sie mir den bildschirm vor die nase gehalten hat mit allen Buchstaben und nur einer Zahl hinten.
Die auswahl war zwar nicht mehr als zu groß aber ich hab ein für mich relativ gutes erwischt.
TÜ-XX-X <- dadurch ists ein kleines Kennzeichen geworden... aber leider kein 125er, die schiene wollten sie mir net abnehmen.
Ich bin hin hab der alle daten gegeben usw dann meinte sie "ah, wenn sie ein Motorradfahrer sind, wollen sie bestimmt das kennzeichen so klein wie möglich"
dann braucht ich auch nicht mehr viel sagen bis sie mir den bildschirm vor die nase gehalten hat mit allen Buchstaben und nur einer Zahl hinten.
Die auswahl war zwar nicht mehr als zu groß aber ich hab ein für mich relativ gutes erwischt.
TÜ-XX-X <- dadurch ists ein kleines Kennzeichen geworden... aber leider kein 125er, die schiene wollten sie mir net abnehmen.
-
- Daytonator
- Beiträge: 2534
- Registriert: Di 5. Aug 2008, 19:05
- Wohnort: 21039 Hamburg
- Hat sich bedankt: 3 Mal
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
Naja die 125ger Kennzeichen sehn ja auch irgendwie komisch aus an einer 675gerflitzepiepe hat geschrieben:Bei mir wars ganz unkompliziert.
Ich bin hin hab der alle daten gegeben usw dann meinte sie "ah, wenn sie ein Motorradfahrer sind, wollen sie bestimmt das kennzeichen so klein wie möglich"
dann braucht ich auch nicht mehr viel sagen bis sie mir den bildschirm vor die nase gehalten hat mit allen Buchstaben und nur einer Zahl hinten.
Die auswahl war zwar nicht mehr als zu groß aber ich hab ein für mich relativ gutes erwischt.
TÜ-XX-X <- dadurch ists ein kleines Kennzeichen geworden... aber leider kein 125er, die schiene wollten sie mir net abnehmen.
-
- Daytonator
- Beiträge: 1541
- Registriert: Mo 3. Dez 2007, 21:02
- Vorname: Alex
- Daytonafarbe: SE Black
- Modellreihe: Bj. 06-08
- Wohnort: 318xx
- Danksagung erhalten: 7 Mal
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
Also ich hab auch ein HM - XX-X und das bei nem 20,5er Schild Leider Gottes gibt es bei uns HM X-X nur für Ami-Importe.. schade!
Still alive.
-
- Dauerbrenner
- Beiträge: 1108
- Registriert: So 14. Okt 2007, 11:13
- Wohnort: Nürnberg
- Kontaktdaten:
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
flitzepiepe hat geschrieben: TÜ-XX-X <- dadurch ists ein kleines Kennzeichen geworden... aber leider kein 125er, die schiene wollten sie mir net abnehmen.
Haha geil, ich habs auch probiert, hab sogar gesagt, dass die Großen bei mir nicht in den Halter passen, weil das eines aus England ist und die da Kleine KZ haben...
Sie hats sogar schon eingegeben, bis sie auf die Idee gekommen ist, mal einen Kollegen zu fragen, der hat dann gemeint, dass man da nen Wisch vom TÜV braucht -.-
aber Versuch wars wert
-
- Drehzahl-Gott
- Beiträge: 664
- Registriert: Mi 1. Aug 2007, 11:38
- Vorname: Eike
- Daytonafarbe: Graphite
- Modellreihe: Bj. 06-08
- Wohnort: 27333 Bücken
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
und jetzt kommt der absolute Oberhammer:
Da ich ja von Beruf(ung) aus Landwirt bin haben wir ja auch Traktoren @ home.
Letztes Jahr haben wir nen Neuen bekommen.
Normalerweise kommen die Kennzeichen auf'n Kühler oder sonst wo an die Front.
Die Baureihe hat jedoch nen Wisch vom TÜV, dass der Kühler vorne frei bleiben darf/muss (wegen der Kühlluft ) und das oben am rechten Aussenspiegel ein Kennzeichen mit Engschrift (das für die 125er) sitzen darf!
Macht schon was her ... nen 50km/h schnelles, 6t schweres Gefährt mit 125er Kennzeichen! PDT_Armataz_07
Da ich ja von Beruf(ung) aus Landwirt bin haben wir ja auch Traktoren @ home.
Letztes Jahr haben wir nen Neuen bekommen.
Normalerweise kommen die Kennzeichen auf'n Kühler oder sonst wo an die Front.
Die Baureihe hat jedoch nen Wisch vom TÜV, dass der Kühler vorne frei bleiben darf/muss (wegen der Kühlluft ) und das oben am rechten Aussenspiegel ein Kennzeichen mit Engschrift (das für die 125er) sitzen darf!
Macht schon was her ... nen 50km/h schnelles, 6t schweres Gefährt mit 125er Kennzeichen! PDT_Armataz_07
[url=http://www.kurvensuche.de][img]http://1.2.3.10/bmi/kurvensuche.de/images/site/header.jpg[/img][/url]
-
- Daytonator
- Beiträge: 3435
- Registriert: Fr 15. Feb 2008, 16:26
- Daytonafarbe: Ich habe keine Daytona :(
- Modellreihe: Bj. 06-08
- Wohnort: D*************d
- Hat sich bedankt: 24 Mal
- Danksagung erhalten: 27 Mal
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
Hab das hier in nem Forum gefunden:
Zitat:
(Bittsteller:)
Lieber Anwalt, liebe Anwältin,
nehmen wir mal an, eine Person möchte aus ästhetischen Gründen ein kleines Motorradkennzeichen. Diese Person besorgt sich also ein kleines Kennzeichen (18x20cm oder 20x20cm). Zur Info die Kennzeichennummer passt nur auf ein Kennzeichen der Grösse 22x20cm was vom hiesigen Strassenverkehrsamt auch mit Plaketten versehen wird. Die kleinen Kennzeichen würden nur mit Engschrift ausgestellt werden und nicht vom SVA mit Plaketten versehen werden. Die Person besorgt sich also ein kleines Kennzeichen (18x20cm) über das Internet und nimmt die Plaketten vom legalen Nummernschild und befestigt diese am illegalen Nummernschild. Was würde die Person bei einer Polizeikontrolle erwarten, wenn den Polizisten auffallen würde das das Nummernschild von den Maßen zu klein ist und mit Engschrift versehen ist? Wäre das Urkundenfälschung? Oder könnte die Person vor Ort abstreiten bzw. den Unwissenden spielen (z.B. Habe das Motorrad mit dem Kennzeichen gekauft oder das Strassenverkehrsamt hat mir das so abgestempelt). In welchen Bereich bzw. welche Abteilung des Gesetzes geht das. Welche Gesetze werden gebrochen, wie hoch könnte die Strafe ausfallen??
Vielen Dank.
(Anwalt:)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich unter Zugrundelegung des geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt.
Das von Ihnen angedachte Vorgehen ist jedenfalls unzulässig und somit ist dringend die Unterlassung anzuraten. Ferner dürfte ein Ablösen der Plaketten von einem Schild und die Aufbringung auf einem neuen bereits aus technischen Gründen scheitern. Die Plaketten müssen so beschaffen sein, dass sie nicht zerstörungsfrei zu entfernen sind (§ 10 Abs. 3 FZV).
Grundsätzlich gilt, dass die Kennzeichenschilder den Anforderungen der Anlage 4 zur FZV zu genügen haben. Jede Nutzung anderer Kennzeichenschildermaße wäre unzulässig und, wie Sie bereits feststellten, durch die Zulassungsstelle nicht zulassungsfähig (§ 10 Abs. 2, 3 FZV).
Insoweit ist durch die angedachte Vorgehensweise der Weg in den strafbaren Bereich eröffnet. Wie Sie bereits ansprachen, kommt hier durchaus eine strafbare Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in Betracht.
Nach einhelliger Ansicht der Rechtsprechung kommt einem gestempelten Kennzeichenschild der Charakter einer sog. zusammengesetzten Urkunde zu. Dies bedeutet, dass das Kennzeichenschild mit aufgeprägtem Kennzeichen und Stadtsiegel sowie Prüfplakette als eine rechtliche Einheit zu betrachten ist. Jedwede Veränderung hieran ist geeignet, eine Urkundenfälschung zu begründen. In Ihrem, zugegeben atypischen Fall, läge die Fälschung darin, dass Sie durch Übertragung der Plaketten auf das neue, unzulässige und für Ihr Kfz nicht ausgegebene Kennzeichenschild den Anschein erregen, dieses Kennzeichenschild wäre für Sie durch die Zulassungsstelle ausgegeben worden. In Realita wurde jedoch ein vorschriftsmäßiges Schild ausgegeben und das neue durch Sie selber gefertigt. Dies erfüllt den Straftatbestand der Herstellung einer unechten Urkunde und begründet somit die Strafbarkeit nach § 267 StGB.
Der Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG hingegen ist nicht einschlägig, da dieser zum einen gegenüber dem strafhöheren § 267 StGB subsidiär ist. Des Weiteren ahndet diese Norm nur die Nutzung eines ausgegebenen Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug als an dem, für den die Kennzeichen ausgegeben sind. Beachten Sie, dass zwischen Kennzeichen, also der Buchstaben-Zahlen-Kombination und dem Kennzeichenschild, also dem Kennzeichenträger, zu unterscheiden ist.
Mithin könnte Ihnen im Veränderungsfall im Rahmen einer Kontrolle zwar wohl die Weiterfahrt nicht untersagt werden, eine Strafanzeige würde aber dennoch folgen.
Eine Einlassung in der von Ihnen angedachten Weise könnte noch weitreichendere Folgen für Sie haben. Durch die Stellungnahme, sie hätten das Fahrzeug so bereits erworben, verdächtigen Sie indirekt den Verkäufer, eine entsprechende Straftat begangen zu haben. Dies könnte in der Folge auch noch den Straftatbestand einer falschen Verdächtigung nach § 164 StGB erfüllen. Auch die Einlassung, die Zulassungsstelle hätte das (unzulässige) Kennzeichenschild zugelassen dürfte, aufgrund der Aussage des sodann zu befragenden Personals der Zulassungsstelle und der erwartungsgemäß erfolgenden Verneinung, was angesichts der deutlichen optischen Unterschiede aus glaubhaft sein dürfte, keinen Erfolg haben und als Schutzbehauptung gewertet werden.
Schlussendlich würden entsprechende Einlassungen wohl nicht unbedingt positive Folgen in einem Strafverfahren haben. Wie ein entsprechendes Urteil aussehen könnte, lässt sich pauschal nicht seriös pronostizieren. Der Strafrahmen des § 267 StGB reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Zu erwarten wäre hier wohl eine nicht unerhebliche Geldstrafe.
Abgesehen von der eingangs erwähnten technischen Unmöglichkeit sollte also auch rechtlich ein solches Vorhaben unterbleiben.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
**********
Rechtsanwalt
Zitat Ende.
Zitat:
(Bittsteller:)
Lieber Anwalt, liebe Anwältin,
nehmen wir mal an, eine Person möchte aus ästhetischen Gründen ein kleines Motorradkennzeichen. Diese Person besorgt sich also ein kleines Kennzeichen (18x20cm oder 20x20cm). Zur Info die Kennzeichennummer passt nur auf ein Kennzeichen der Grösse 22x20cm was vom hiesigen Strassenverkehrsamt auch mit Plaketten versehen wird. Die kleinen Kennzeichen würden nur mit Engschrift ausgestellt werden und nicht vom SVA mit Plaketten versehen werden. Die Person besorgt sich also ein kleines Kennzeichen (18x20cm) über das Internet und nimmt die Plaketten vom legalen Nummernschild und befestigt diese am illegalen Nummernschild. Was würde die Person bei einer Polizeikontrolle erwarten, wenn den Polizisten auffallen würde das das Nummernschild von den Maßen zu klein ist und mit Engschrift versehen ist? Wäre das Urkundenfälschung? Oder könnte die Person vor Ort abstreiten bzw. den Unwissenden spielen (z.B. Habe das Motorrad mit dem Kennzeichen gekauft oder das Strassenverkehrsamt hat mir das so abgestempelt). In welchen Bereich bzw. welche Abteilung des Gesetzes geht das. Welche Gesetze werden gebrochen, wie hoch könnte die Strafe ausfallen??
Vielen Dank.
(Anwalt:)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich unter Zugrundelegung des geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt.
Das von Ihnen angedachte Vorgehen ist jedenfalls unzulässig und somit ist dringend die Unterlassung anzuraten. Ferner dürfte ein Ablösen der Plaketten von einem Schild und die Aufbringung auf einem neuen bereits aus technischen Gründen scheitern. Die Plaketten müssen so beschaffen sein, dass sie nicht zerstörungsfrei zu entfernen sind (§ 10 Abs. 3 FZV).
Grundsätzlich gilt, dass die Kennzeichenschilder den Anforderungen der Anlage 4 zur FZV zu genügen haben. Jede Nutzung anderer Kennzeichenschildermaße wäre unzulässig und, wie Sie bereits feststellten, durch die Zulassungsstelle nicht zulassungsfähig (§ 10 Abs. 2, 3 FZV).
Insoweit ist durch die angedachte Vorgehensweise der Weg in den strafbaren Bereich eröffnet. Wie Sie bereits ansprachen, kommt hier durchaus eine strafbare Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in Betracht.
Nach einhelliger Ansicht der Rechtsprechung kommt einem gestempelten Kennzeichenschild der Charakter einer sog. zusammengesetzten Urkunde zu. Dies bedeutet, dass das Kennzeichenschild mit aufgeprägtem Kennzeichen und Stadtsiegel sowie Prüfplakette als eine rechtliche Einheit zu betrachten ist. Jedwede Veränderung hieran ist geeignet, eine Urkundenfälschung zu begründen. In Ihrem, zugegeben atypischen Fall, läge die Fälschung darin, dass Sie durch Übertragung der Plaketten auf das neue, unzulässige und für Ihr Kfz nicht ausgegebene Kennzeichenschild den Anschein erregen, dieses Kennzeichenschild wäre für Sie durch die Zulassungsstelle ausgegeben worden. In Realita wurde jedoch ein vorschriftsmäßiges Schild ausgegeben und das neue durch Sie selber gefertigt. Dies erfüllt den Straftatbestand der Herstellung einer unechten Urkunde und begründet somit die Strafbarkeit nach § 267 StGB.
Der Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG hingegen ist nicht einschlägig, da dieser zum einen gegenüber dem strafhöheren § 267 StGB subsidiär ist. Des Weiteren ahndet diese Norm nur die Nutzung eines ausgegebenen Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug als an dem, für den die Kennzeichen ausgegeben sind. Beachten Sie, dass zwischen Kennzeichen, also der Buchstaben-Zahlen-Kombination und dem Kennzeichenschild, also dem Kennzeichenträger, zu unterscheiden ist.
Mithin könnte Ihnen im Veränderungsfall im Rahmen einer Kontrolle zwar wohl die Weiterfahrt nicht untersagt werden, eine Strafanzeige würde aber dennoch folgen.
Eine Einlassung in der von Ihnen angedachten Weise könnte noch weitreichendere Folgen für Sie haben. Durch die Stellungnahme, sie hätten das Fahrzeug so bereits erworben, verdächtigen Sie indirekt den Verkäufer, eine entsprechende Straftat begangen zu haben. Dies könnte in der Folge auch noch den Straftatbestand einer falschen Verdächtigung nach § 164 StGB erfüllen. Auch die Einlassung, die Zulassungsstelle hätte das (unzulässige) Kennzeichenschild zugelassen dürfte, aufgrund der Aussage des sodann zu befragenden Personals der Zulassungsstelle und der erwartungsgemäß erfolgenden Verneinung, was angesichts der deutlichen optischen Unterschiede aus glaubhaft sein dürfte, keinen Erfolg haben und als Schutzbehauptung gewertet werden.
Schlussendlich würden entsprechende Einlassungen wohl nicht unbedingt positive Folgen in einem Strafverfahren haben. Wie ein entsprechendes Urteil aussehen könnte, lässt sich pauschal nicht seriös pronostizieren. Der Strafrahmen des § 267 StGB reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Zu erwarten wäre hier wohl eine nicht unerhebliche Geldstrafe.
Abgesehen von der eingangs erwähnten technischen Unmöglichkeit sollte also auch rechtlich ein solches Vorhaben unterbleiben.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
**********
Rechtsanwalt
Zitat Ende.
DAS ZIEL IST DER WEG!
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
sind denn hier kölner die ein kleines schild haben? die tona wäre mein drittes mopped und bis jetzt hatte ich immer k-?? ??. kein bock wieder so ein backblech zu bekommen!
gruß daniel
gruß daniel
[url=http://www.smileygarden.de][img]http://www.smileygarden.de/smilie/Flaggen/fahne89-001.gif[/img][/url]
...Et hätt noch immer joot jejange!
...Et hätt noch immer joot jejange!
-
- Wheelie-(Wo)man
- Beiträge: 374
- Registriert: So 19. Okt 2008, 21:34
- Vorname: Andreas
- Daytonafarbe: "R" Matt Phantom Black
- Modellreihe: Bj. 13-17
- Wohnort: Duisburg / Fulda
- Danksagung erhalten: 1 Mal
- Geschlecht:
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
tonda83 hat geschrieben:sind denn hier kölner die ein kleines schild haben? die tona wäre mein drittes mopped und bis jetzt hatte ich immer k-?? ??. kein bock wieder so ein backblech zu bekommen!
gruß daniel
....gefunden auf der Seite der Stadt Köln / Zulassungsstelle
Für Ihr Motorrad darf das Kennzeichen maximal vier Zeichen lang sein, wobei das K nicht mitgerechnet wird. Korrekte Beispiele sind etwa K-AB 12 oder K-A 123. Sollte bauartbedingt ein kürzeres Kennzeichen erforderlich sein, rufen Sie bitte an unter...
Gruß Andreas
Alles geht .... nur Frösche hüpfen.
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
ja das kenn ich andreas, dachte es gibt ne andere lösung (wobei, die sind dann wohl illegal). echt ein leidiges thema!
gruß daniel
gruß daniel
[url=http://www.smileygarden.de][img]http://www.smileygarden.de/smilie/Flaggen/fahne89-001.gif[/img][/url]
...Et hätt noch immer joot jejange!
...Et hätt noch immer joot jejange!
-
- Wheelie-(Wo)man
- Beiträge: 374
- Registriert: So 19. Okt 2008, 21:34
- Vorname: Andreas
- Daytonafarbe: "R" Matt Phantom Black
- Modellreihe: Bj. 13-17
- Wohnort: Duisburg / Fulda
- Danksagung erhalten: 1 Mal
- Geschlecht:
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
Du mußt dich hier mal durch dir diversen Themen lesen....hier gabs schon einiges zu diesem Thema.
Wenn ich mich recht entsinne, ist das in den Städten, Landkreisen und Gemeinden ganz unterschiedlich geregelt.
Andreas
Wenn ich mich recht entsinne, ist das in den Städten, Landkreisen und Gemeinden ganz unterschiedlich geregelt.
Andreas
Alles geht .... nur Frösche hüpfen.
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
kenne es von bekannten, die haben sich kleinere schilder besorgt (was auch kein problem ist) und dann stadtsiegel und tüv neu auf geklebt! aber wie gesagt, war dann nur ein kleiners schild und sah dann gequetschter aus.
gruß daniel
gruß daniel
[url=http://www.smileygarden.de][img]http://www.smileygarden.de/smilie/Flaggen/fahne89-001.gif[/img][/url]
...Et hätt noch immer joot jejange!
...Et hätt noch immer joot jejange!
-
- Site Admin
- Beiträge: 4031
- Registriert: Mo 18. Jun 2007, 18:25
- Vorname: Flo
- Daytonafarbe: Graphite
- Modellreihe: Bj. 06-08
- Wohnort: 63755 Alzenau
- Hat sich bedankt: 10 Mal
- Danksagung erhalten: 48 Mal
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Re: Kennzeichen ?? - ? 675
weiß ja nicht, wie die bei euch aufm amt so drauf sind, aber wenn man recht freundlich klar macht, dass ein großes die Blinker verdeckt! Ist ein englisches Modell und die habe nun mal kleinere Kennzeichen!
"Für die einen die Signatur - für die anderen der sinnloseste Satz der Welt!"